zum Hauptinhalt

Brandenburg: SPD zahlt für Stolpes Wahlkampftouren Genaue Kosten der Touren in der Dienstlimousine sind noch unklar

Potsdam. Die Wahlkampftouren von Ex-Regierungschef Manfred Stolpe in der Dienstlimousine des Landes würden „natürlich“ der Partei in Rechnung gestellt: Das stellte SPD-Landesgeschäftsführer Klaus Ness gestern klar.

Potsdam. Die Wahlkampftouren von Ex-Regierungschef Manfred Stolpe in der Dienstlimousine des Landes würden „natürlich“ der Partei in Rechnung gestellt: Das stellte SPD-Landesgeschäftsführer Klaus Ness gestern klar. Das habe Stolpe immer so gehalten – „auch als Ministerpräsident“. Die SPD habe in der Vergangenheit für Stolpes Wahlkampfauftritte schon „ganz schöne Summen“ zahlen müssen. Welche Summe Schröders Hauptwahlkämpfer im Osten der SPD-Wahlkampfzentrale dieses Mal in Rechnung stellen wird, ist offen.

In Regierungskreisen hieß es, es gebe für den Fall, dass Kabinettsmitglieder Dienstwagen privat nutzten, zwei Abrechnungswege: Die so genannte Kfz-Richtlinie sieht vor, dass entweder eine Pauschale gezahlt werde, was dann sinnvoll sei, wenn Privat- und Dienstfahrten nicht immer voneinander getrennt werden könnten. Oder es werde „spitz“ abgerechnet, das heißt nach gefahrenen Kilometern. Stolpe sei allerdings ein Sonderfall, weil er kein Regierungsamt mehr habe, dass heiß,überwiegend als Parteipolitiker Fahrten unternehme. Eine Vereinbarung darüber, wie diese Fahrten verrechnet werden, gibt es offenbar nicht. Für die Personenschützer, die Stolpe bei den ausgedehnten Wahlkampftouren im Osten begleiten, muss die SPD hingegen nicht aufkommen. Der Steuerzahlerbund hatte entsprechende Forderungen erhoben, auch aus CDU und PDS war unter Hinweis auf die desolate Finanzlage des Landes eine „Erstattung der Wahlkampfkosten in Gänze“ verlangt worden.

Im Innenministerium hieß es, die Festlegung, ob Stolpe Begleitschutz erhalte, erfolge nach Lageeinschätzung. Stolpe gilt nach einer Analyse des Polizeipräsidiums weiterhin als gefährdete Person. Zwar lägen keine konkreten Hinweise und Erkenntnisse für eine „besondere Gefährdung“ vor. Doch gelte für ihn aufgrund seiner bisherigen Position und seiner häufigen öffentlichen Auftritte weiterhin eine Gefährdungsstufe. Dass Stolpe sich zu SPD-Wahlkampfauftritten in der Regel von seinem Personenschützer chauffieren lässt und auf ein Begleitfahrzeug verzichtet, ist laut Innenministerium zulässig. Zwar sei ein Begleitfahrzeug mit Personenschützern bei gefährdeten Personen die Regel, doch seien Ausnahmen möglich. In der Staatskanzlei war darauf hingewiesen worden, dass durch Verzicht auf Fahrer und Begleitfahrzeug Kosten gespart würden. ma

NAME

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false