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Brandenburg: Strafe als Erlösung

Routine und ein Blackout führten zum Zugunglück von Elsterwerda – die Schuldigen nehmen das Urteil als Sühne

Von Sandra Dassler

Die Frau von Andreas N. ist zu jedem Verhandlungstag mit nach Cottbus gekommen. Hat für die behinderte Tochter in Berlin eine Pflegerin gefunden. Hat still hinten im Gerichtssaal gesessen und Andreas N. mit ihren Blicken Kraft zu geben versucht. Dabei hat ihr Mann selten von der Anklagebank aufgeschaut – nur, wenn er glaubte, es nicht mehr auszuhalten. Dann hat er ihre Augen gesucht. Zum Beispiel, als ein Gutachter die Verletzungen der Feuerwehrleute schilderte.

Andreas N. wollte seinem Kollegen nicht den Feierabend vermasseln. Wollte nur etwas Zeit sparen. Deshalb entdeckte er den Fehler nicht, den dieser Kollege verursacht hatte. „Ich gäbe was drum, wenn ich das ändern könnte“, sagt er vor dem Cottbuser Landgericht: „Aber ich kann es nicht mehr rückgängig machen. Ich muss damit leben.“

Der 20. November 1997 war erst der dritte Arbeitstag des heute 46-jährigen Zugvorbereiters auf dem Güterbahnhof Berlin-Grünau. Nachtschicht. Zunächst nicht viel los, aber dann – nach Mitternacht – sollte alles ganz schnell gehen. Drei Züge waren gleichzeitig fertig zu stellen. Darunter auch ein mit Benzin gefüllter Kesselwagenzug. Der hatte 100 Minuten Verspätung. Hagen T., ein Lokführer aus Hoyerswerda, hatte lange auf ihn gewartet. Wie immer kuppelte er seine Lok an den ersten Wagen an, wie immer verband er die Hauptluftleitung.

Wie oft er diese Handgriffe durchgeführt habe, fragt der Vorsitzende Richter. Hagen T. (38) zuckt mit den Schultern: fünf, sechs Mal pro Schicht, manchmal weniger, oft mehr. Hunderte Male im Jahr, tausende Male in seinem Eisenbahner-Leben. Auf jeden Fall seien diese Abläufe automatisiert gewesen. Routine. Deshalb könne er auch nicht sagen, ob er – wie immer – die so genannten Bremsventile geöffnet habe. „Das ist so“, erklärt sein Anwalt dem Gericht, „als wenn Sie jemand fragt, ob Sie heute morgen die Wohnungstür auch wirklich abgeschlossen haben.“

Ohne Bremsprobe auf die Strecke

Wenn die Absperrventile der Hauptluftleitung zwischen Lok und erstem Wagen nicht geöffnet sind, kann vom Triebfahrzeug aus keine Luft zu den Waggons gelangen. Und die Bremsen funktionieren nicht. Dass ein Lokführer beim Ankuppeln vergisst, die Bremsventile zu öffnen, wird spätestens bei der Bremsprobe bemerkt, ohne die kein Zug nach einem Lokwechsel den Bahnhof verlassen darf. Dabei muss der Zugvorbereiter an allen, zumindest aber am letzten Wagen nachschauen, ob die Bremsen funktionieren.

Nun sah Andreas N. in jener Nacht sehr wohl, dass sich die Bremsen nicht bewegten, kontrollierte aber nicht, ob die Luftleitung zwischen Lok und erstem Wagen geschlossen war. In der Annahme, dass einfach zu viel Luft in den Waggons war, ließ er diese deshalb manuell aus jedem einzelnen Kesselwagen entweichen. Die Bremsen lösten sich. Nun weiß jeder Lokführer, dass bei einer solchen manuellen „Entlüftung“ die Bremsprobe wiederholt werden muss. Hagen T. fuhr dennoch zum Ausfahrsignal vor. Andreas N. habe ihm „Bremse in Ordnung“ gemeldet, behauptet er vor Gericht. Der bestreitet das. Er habe die Bremsprobe wiederholen wollen – sei aber zuvor den Fahrplan holen gegangen. Als er zurückkam und den Zug schon am Ausfahrsignal stehen sah, habe er ein Blackout gehabt und schlichtweg vergessen, die Bremsprobe zu wiederholen.

Das Blackout kam nicht ganz von ungefähr: Der Kollege Lokführer war schon ein wenig sauer gewesen, weil er zunächst einen falschen Fahrplan erhielt. Und er hatte zu verstehen gegeben, dass er Feierabend machen wollte. Außerdem musste Andreas N. parallel zum Kesselwagenzug auch die beiden anderen Züge abfertigen. Jedenfalls fuhr der Zug ohne funktionierende Bremsen los.

In Elsterwerda erlebte Lokführer Hagen T. die schlimmsten Stunden seines Lebens. Kurz vor dem Bahnhof, als er das erste Mal bremsen musste, merkte er, dass sich hinter ihm nichts tat. Er informierte noch das Stellwerk, aber so schnell konnte der Fahrdienstleiter keine alternative Strecke öffnen. Ungebremst raste der Zug über eine Weiche und entgleiste, Waggons begannen zu brennen.

Während Hagen T. unter Schock seine Lok verließ und umherirrte, traf die Freiwillige Feuerwehr ein. Sieben, acht Mann erkundeten das Gelände, als einer der 22 Kesselwagen explodierte. Ein Feuerwehrmann starb sofort, ein zweiter einige Tage später. Sechs Feuerwehrleute und ein Polizist wurden durch umherfliegende Teile, die Druckwelle und die Flammen schwer verletzt.

Beide fühlen sich moralisch schuldig

Das Gericht verurteilte beide Eisenbahner wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen und einer symbolischen Geldspende. Der Richter berücksichtigte, dass ein „unbewusst begangener Fehler“ das Leben der Männer völlig umkrempelte: Hagen T. ist seit dem Unfall nie wieder eine Lok gefahren. Auch Andreas N. arbeitet nicht mehr als Zugvorbereiter. Beide sind bei der Bahn im Büro beschäftigt und haben sich in psychologische Behandlung begeben. Sie fühlen sich moralisch schuldig für das Leid der Opfer. Deshalb akzeptieren sie auch das Urteil. „Andreas N. und Hagen T. gehören nicht zu den Menschen, die sich nach so einer Geschichte schütteln und weitermachen“, sagt der Vorsitzende Richter Stefan Fiedler, der sich bemühte, den Prozess vor Weihnachten zu beenden. „Unter solchen Umständen kann eine juristische Verurteilung, eine Strafe, sogar etwas Befreiendes für die Betroffenen haben.“

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