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Streit eskaliert: Anwohner sperren Uferweg am Griebnitzsee

Der Konflikt um den Uferweg am Griebnitzsee hat sich erneut verschärft: Seit Samstagfrüh haben private Eigentümer das letzte bisher frei begehbare Stück des Weges zwischen Bahnhof Griebnitzsee und der Berliner Stadtgrenze blockiert.

Zwei private Eigentümer ließen den Uferstreifen an zwei Stellen mit Bauzäunen aus Metall abriegeln, Bagger fuhren Holzstämme heran, die Arbeiter zu einer meterhohen Mauer auftürmten. Damit können Spaziergänger den insgesamt knapp drei Kilometer langen Weg nun gar nicht mehr nutzen: Seit mehr als anderthalb Jahren ist der ehemalige Postenweg der DDR-Grenzer auf dem Ex-Mauerstreifen bereits an rund ein Dutzend Grundstücken in Richtung Babelsberg gesperrt; jetzt ist auch das Teilstück vom S-Bahnhof Griebnitzsee in Richtung Berlin dicht.

Jogger und Spaziergänger, die am Vormittag von den Sperren unterhalb der Rudolf-Breitscheid-Straße 204 und der Stubenrauchstraße 4 überrascht wurden, reagierten entsetzt und wütend. "Das war das einzige Stück, wo es sich noch gelohnt hat, spazieren zu gehen", sagte ein Familienvater. Hinter Zaun und Holzwall bewachte Wachschutzpersonal mit Schäferhund die Sperren. "Die Mauern kehren zurück - eine Unverschämtheit", so Anwohnerin Andrea Stein. Ein Radfahrer schimpfte auf die Potsdamer Stadtpolitik: "Das habt ihr ja hier fein hingekriegt, Herr Jakobs!"

Potsdams Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) war am Morgen mit Baudezernent Matthias Klipp (Bündnisgrüne) zum Griebnitzsee geeilt. Ausrichten konnte Jakobs allerdings nichts: Die beiden Uferstreifen befinden sich in Privatbesitz, einen gültigen Bebauungsplan, der den öffentlichen Uferweg festschreibt, gibt es nach dem vom Gericht als unwirksam kassierten ersten Ufer-Plan noch immer nicht. Erst im Herbst will das Potsdamer Stadtparlament den neuen Plan, wonach der Uferweg 13 Millionen Euro kosten würde, beschließen. Damit sind die Absperrungen juristisch nicht anfechtbar.

Das weiß auch der Berliner Rechtsanwalt Christoph Partsch. Er vertritt nach eigenen Angaben die beiden Eigentümer, die die Sperren errichten ließen. Vor einigen Jahren hatte der Rechtsanwalt den Uferstreifen unterhalb der Villa des ehemaligen Generalsekretärs der brandenburgischen CDU, Thomas Klein, in der Rudolf-Breitscheid-Straße 204 selbst vom Bund erworben. Die Stadt Potsdam hatte sofort vermutet, Partsch habe "die Grünfläche" als "Sperrgrundstück" erworben. Partsch sagte gestern, er habe den Uferstreifen weiterveräußert.

Seine Mandanten sperrten den Uferweg, weil sie "ihre Grundstücke genießen möchten", so der Anwalt. Offenbar geht es Partsch und den Uferweg-Gegnern aber vor allem darum, ein drastisches Exempel zu statuieren: Das Ufer zwischen den beiden Sperr-Grundstücken befindet sich in Bundeseigentum - wie insgesamt 51 Grundstücke auf rund 3,5 Hektar Fläche am Griebnitzsee-Ufer. Seit Monaten wird um den Verkauf gerungen. Die Stadt Potsdam will die Flächen erwerben, um den Uferweg durchzusetzen, private See-Anrainer hatten jedoch in letzter Minute ein höheres Angebot abgegeben.

Es folgte ein politisches Tauziehen, das nicht beendet ist: Ob die Uferflächen an die Stadt oder die Privaten gehen, entscheidet das Bundesfinanzministerium; es muss darüber den Haushaltsausschuss des Bundestags zumindest informieren. Seit die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) die Uferflächen im vergangenen Spätsommer ein Bieterverfahren durchführte, ist allerdings nichts geschehen. Die Stadt Potsdam hält das Bieterverfahren für rechtswidrig, sie kündigte bei einem Verkauf an die Privaten eine Klage gegen den Bund an. Oberbürgermeister Jakobs appellierte am Samstag angesichts der neuen Sperren an den Bund, endlich für Klarheit zu sorgen. "Sonst schaffen Eigentümer immer wieder Fakten." Das Ufer müsse öffentlich bleiben - das sei das öffentliche Interesse. Rechtsanwalt Partsch sieht das anders. Selbst mit einem Verkauf der Bundesgrundstücke an die Stadt Potsdam werde der Weg nicht öffentlich. Dies zeige die aktuelle Sperre, bei denen die Bundesfläche in der Mitte liege, deutlich. Der Stadt würden dann zwar Grundstücke am Ufer gehören, aber sie wären weitgehend nicht zugänglich.

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