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Streit mit Brandenburg: Der Giftschlamm könnte Berlin teuer zu stehen kommen

Im Streit um ein verseuchtes Grundstück soll am 1. August das Urteil verkündet werden Dem Land droht vor Gericht eine Niederlage gegen Brandenburg.

Berlin droht mit seiner Schadensersatzklage gegen das Land Brandenburg eine Niederlage vor dem Potsdamer Landgericht. Dort wird wegen eines mit Klärschlamm verseuchten Grundstücks in Großbeeren verhandelt. Die 4. Zivilkammer ließ in der Verhandlung am Mittwoch keinen Zweifel daran, dass die Forderungen der Berliner Stadtgutliegenschafts-Management GmbH über rund eine halbe Million Euro in der Sache und in der Höhe unbegründet sind. Das Urteil in dem einmaligen Berlin-Brandenburger Prozess soll am 1. August verkündet werden. Stadtgüter-Chef Peter Hecktor will die Klage gegen Brandenburg jedoch notfalls „bis zum Bundesgerichtshof“ führen.

„Berlin macht es sich zu einfach“, sagte Lothar Kühn, der Vorsitzende Richter der Kammer: Die Stadtgüter hatten Brandenburger Behörden vorgeworfen, sie bei der Übertragung der Immobilie an Berlin im April 2003 nicht auf den Zustand des Grundstücks hingewiesen zu haben. Das Gericht sieht das anders – und ist der Auffassung, dass Berlin das Grundstück mit allen Lasten übernommen hat. Dem war damals eine der nach 1990 üblichen Auseinandersetzungen um früheres „Volkseigentum“ vorangegangen. Offen blieb, warum Berlin so heftig um die Immobilie gekämpft hat, die zwischenzeitlich im Eigentum Brandenburgs war. Darauf arbeitete eine private Versuchsanlage zur biologischen Entsorgung von Sondermüll. Sie ging später in die Insolvenz, 7000 Tonnen Klärschlamm blieben.

Berlin intervenierte aber erst eineinhalb Jahre nach Übernahme des Grundstücks, so das Gericht. Es sei „schwer nachvollziehbar“, dass man die 7000 Tonnen nicht erkannt habe. Der Richter wies auf einen weiteren „Pferdefuß“ der Klage Berlins hin: Man könne nicht Brandenburg die Entsorgung von 7000 Tonnen Klärschlamm und den Abriss der Anlage berechnen – und dies mit einem Bescheid von Brandenburger Behörden begründen, mit dem diese vergeblich den Abtransport von lediglich 700 Tonnen Klärschlamm durchsetzen wollten.

Stadtgüter-Chef Hecktor blieb hart. „Man hätte uns aufklären müssen.“ Wenn man gewusst hätte, was der Klärschlamm enthält, etwa Gifte wie Blei, Kupfer oder Thalium, hätte man „das Grundstück nie übernommen.“ Die Entsorgungskosten hätten den Grundstückswert „um das 20- bis 30-fache“ übertroffen. Das, so Richter Kühn, sei das Risiko solcher Streitfälle. Ein Alteigentümer bekomme Immobilien immer in dem Zustand, in dem sie sind, eine Prachtvilla am Griebnitzsee etwa als Ruine. „Und wenn dort die NVA Öl verkippt hat, dann ist das sein Pech.“

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