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Tierschutz: Mindestabstand zwischen Gen-Pflanzen und Naturschutzgebieten

Um Schmetterlinge und Insekten zu schützen muss der Mindestabstand zwischen Felden mit Gen-Mais und Naturschutzgebieten 800 Meter betragen. Die Landesregierung reagiert damit auf eine monatelange juristische Auseinandersetzung.

In Brandenburg soll künftig ein Mindestabstand von 800 Metern zwischen einem Feld mit Gen-Pflanzen und Naturschutzgebieten gelten. Einen entsprechenden Erlass plant das Umweltministerium in Potsdam, wie die "Berliner Zeitung" berichtet.

Mit der Abstandsregelung sollen beispielsweise seltene Schmetterlinge und andere Insekten geschützt werden. Denn der gentechnische veränderte Mais enthält ein Gift, das Schädlinge tötet - aber auch andere Insekten. Vorgesehen ist dem Blatt zufolge, in dieser Woche über den Erlass zu entscheiden.

Monatelange juristische Auseinandersetzung

Die Landesregierung will damit über die Gesetzgebung des Bundes hinausgehen. Der Bund hat bisher nur den Abstand zwischen einem Feld mit Gen-Mais und anderen Feldern geregelt. Festgelegt sind 150 Meter zu konventionellem Mais und 300 Meter zu Bio-Mais. Brandenburg reagiert mit seinem geplanten Erlass auch auf eine monatelange juristische Auseinandersetzung zwischen Behörden und einem Landwirt im Landkreis Märkisch-Oderland, der Gen-Mais in einem Naturschutzgebiet angepflanzt hatte.

Für Brandenburg wurden laut Medienberichten für dieses Jahr beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mehr als 1500 Hektar Genmaisfläche angemeldet. Bundesweit soll Genmais auf 3725 Hektar ausgebracht werden. (tbe/ddp)

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