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Bombodrom

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Umstrittenes Militärgelände: Keine Bomben im "Bombodrom"

Die Bundeswehr darf das umstrittene Bombodrom nicht in Betrieb nehmen. So entschied heute das Verwaltungsgericht Potsdam. Es gab damit drei Musterklagen Recht.

Die Bundeswehr darf den ehemaligen sowjetischen Truppenübungsplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide im Norden Brandenburgs nicht in Betrieb nehmen. Das Verwaltungsgericht Potsdam gab heute allen drei Musterklagen gegen das so genannte Bombodrom bei Wittstock statt. Mit dem Urteil wird die Verwaltungsentscheidung zur sofortigen Inbetriebnahme des Platzes aufgehoben. Die Vorsitzende Richterin begründete das mit einer fehlerhaften Abwägung der Belange der betroffenen Gemeinden.

Dem Gericht lagen insgesamt 20 Klagen von Gemeinden, Initiativen und Unternehmern gegen die Wiederinbetriebnahme des ehemaligen sowjetischen Truppenübungsplatzes bei Wittstock an der Landesgrenze von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern vor. Die Kammer hatte für das Verfahren drei Musterklagen ausgewählt.

Die Bundeswehr plant seit Jahren, das 14.000 Hektar große Areal wieder in Betrieb zu nehmen. Die Luftwaffe will dort bis zu 1700 Einsätze pro Jahr absolvieren. Dabei sind Tiefflüge und Bombenabwurfübungen geplant. (mit ddp)

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