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Brandenburg: Unbekannt verzogen – Sexualtäter Uwe K. ist frei

42-jähriger Kinderschänder gilt als rückfallgefährdet

Potsdam - Der als gefährlich eingestufte Sexualstraftäter Uwe K. ist auf freiem Fuß. K. musste aufgrund einer Gesetzeslücke zur Sicherungsverwahrung aus dem Gefängnis entlassen werden und lebte zuletzt in der geschlossenen Psychiatrie der Stadt Brandenburg/Havel. Justizministerin Beate Blechinger (CDU) wollte am Mittwoch keine Angaben zum neuen Aufenthaltsort von K. machen. Dies liege im Interesse des Wohnprojekts, das ihn aufgenommen habe und bei dem erwartbaren Medienrummel negative Wirkung auf andere Schützlinge und das Image in der Bevölkerung fürchte, hieß es in der Justiz. Die Geheimhaltung diene aber auch dem Schutz von K.

Blechinger bestätigte, dass K. bereits am Montag die geschlossene Psychiatrie verlassen hat. Er hatte sich dort schon seit einer Woche freiwillig aufgehalten, nachdem das Landgericht Potsdam seine nach der Haftentlassung von der Stadt Brandenburg veranlasste Zwangseinweisung in die Klinik aufgehoben hatte. Um die Unterkunft von K., den wochenlang keine Einrichtung im Land aufnehmen wollte, gab es bis zuletzt ein heftiges Gezerre. Brandenburger Justizdienste hatten – ohne Wissen des Senates – auch mit einer Berliner Einrichtung über die Aufnahme von K. verhandelt, waren aber abgeblitzt. Die Nacht vom Montag zum Dienstag verbrachte K. freiwillig in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg, im offenen Vollzug. Mittwochmittag wurde K. an einen geheimen Ort gebracht. Hinweise, er ziehe zu Verwandten in Falkensee, wurden dementiert.

K. hatte 1992 bis 1995 in Falkensee neun Mädchen sexuell missbraucht und deshalb eine elfjährige Freiheitsstrafe verbüßt. Der Versuch, den 42-Jährigen, der nach allen Gutachten als rückfallgefährdet gilt, in Sicherheitsverwahrung dauerhaft hinter Gittern zu halten, war an einer Gesetzeslücke gescheitert. Er war im Januar ohne Wissen der Polizei aus der JVA entlassen worden. Nach deutschlandweiten Schlagzeilen über seinen Fall, Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg sprach von einer „tickenden Zeitbombe“, hat der Bundestag im März die Gesetzeslücke geschlossen – im Falle K. aber zu spät. Blechinger wies darauf hin, dass für K. eine Führungsaufsicht gilt. Er muss sich alle 14 Tage bei seiner Bewährungshelferin melden, Spielplätze und Schulen meiden und sich einer Therapie unterziehen.

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