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Brandenburg: Video-Überwachung: Öffentliche Plätze unter Beobachtung

Das Kabinett hat nach kontroverser Debatte grünes Licht für eine weitere Verschärfung des Polizeigesetzes gegeben. Die gestern vorgestellte Novelle, die noch vom Landtag beschlossen werden muss, sieht eine Videoüberwachung ausgewählter öffentlicher Plätze und maximal dreimonatige Aufenthaltsverbote für potenzielle Straftäter an bestimmten Orten vor.

Das Kabinett hat nach kontroverser Debatte grünes Licht für eine weitere Verschärfung des Polizeigesetzes gegeben. Die gestern vorgestellte Novelle, die noch vom Landtag beschlossen werden muss, sieht eine Videoüberwachung ausgewählter öffentlicher Plätze und maximal dreimonatige Aufenthaltsverbote für potenzielle Straftäter an bestimmten Orten vor. Außerdem wird der so genannte finale Rettungsschuss gesetzlich verankert. Allerdings konnte sich Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) nicht mit allen Vorstellungen zur Videoüberwachung durchsetzen: Gegen sein Votum und das der übrigen drei CDU-Minister wurde die Videoüberwachung auf einen Zeitraum von sechs Jahren befristet. Danach treten die Bestimmungen außer Kraft.

Zwar erklärte Schönbohm, er sei "sehr zufrieden", dass die Novelle das Kabinett passiert habe. Sie sei ein "Meilenstein zur Stärkung der inneren Sicherheit". Doch gab er nach der Pressekonferenz zu verstehen, dass das Verhalten der SPD-Minister "gewisse klimatische Veränderungen" zur Folge haben könnte: "Wenn die SPD glaubt, CDU-Minister vorführen zu können, ist das nicht hilfreich." Auch für den finalen Rettungsschuss gab es im Kabinett nicht die von Schönbohm erhoffte breite Zustimmung: Sechs Minister stimmten dafür, neben den vier CDU-Ressortchefs aus dem SPD-Lager der frühere Innen- und jetzige Sozialminister Alwin Ziel sowie Ministerpräsident Manfred Stolpe. Hingegen votierten die SPD-Minister Hartmut Meyer, Wolfgang Birthler, Steffen Reiche und Wilma Simon dagegen. Gegen das gesamte Gesetzespaket einschließlich Videoüberwachung stimmte nur Verkehrsminister Meyer. Schönbohm wies darauf hin, dass er sich bei der Videoüberwachung in den meisten Punkten durchgesetzt habe. Ursprünglich wollten die Sozialdemokraten die Orte, die mit Videokameras überwacht werden dürfen, im Gesetz festschreiben und die Testzeit auf zwei Jahre begrenzen. Außerdem sollten die Kommunen ein Mitspracherecht erhalten. Nach den jetzigen Regelungen entscheidet das Innenministerium auf Vorschlag der Polizeipräsidenten, ob und welche Orte überwacht werden sollen. In den ersten zwei "Aufbaujahren" dürfen das maximal zehn, im dritten bis sechsten Jahr maximal 15 Plätze sein. Vorstellbar seien, so Schönbohm, die Bahnhofsvorplätze Cottbus, Bernau, Eberswalde und Königs Wusterhausen. Noch erörtert werde, ob Gedenksteine und Jüdische Friedhöfe überwacht werden können.

Aufzeichnungen 24 Stunden rund um die Uhr wird es nicht geben. Zulässig ist ein Mitschnitt nur, wenn davon ausgegangen werden kann, dass Personen Straftaten begehen wollen. Der Polizist, der den Monitor beobachtet, drückt dann den Knopf des Aufnahmegerätes. Trotz der SPD-Skepsis zeigte sich Schönbohm überzeugt, dass die Videoüberwachung helfen werde, Kriminalität an einzelnen Schwerpunkten einzudämmen. Hingegen befürchtet die PDS eine Ausweitung auf andere Orte. Sie will das Gesetz im Landtag ablehnen. Eine Überwachungskamera samt Zubehör kostet 100 000 Mark. Schönbohm will das Geld durch Einsparungen bei der Neustrukturierung der Polizei aufbringen.

Ob das Gesetz die Zustimmung der SPD-Fraktion finden wird, ist offen. Umstritten ist nicht nur die Videoüberwachung, sondern auch der finale Rettungsschuss. Das Gesetz erlaubt zum Beispiel bei einer Geiselnahme, den Täter zur Rettung der Geiseln zu erschießen.

Michael Mara

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