zum Hauptinhalt

Brandenburg: Vorerst kein zentrales Grundbuchamt

Vier Amtsgerichte stehen zur Disposition

Potsdam/Wünsdorf - Brandenburg verzichtet vorerst auf die Einrichtung eines zentralen Grundbuchamtes in Wünsdorf. Das Vorhaben sei aus derzeitiger Sicht nicht wirtschaftlich, teilte Justizministerin Beate Blechinger (CDU) am Freitag in Potsdam mit.

Die Ministerin stellte den Direktoren der Amtsgerichte und den rechtspolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen einen Zwischenbericht zur künftigen Justizstruktur vor. Demnach sollen entgegen ursprünglichen Erwägungen auch nicht 7 der bislang 25 Amtsgerichte aufgegeben werden. Zur Disposition stehen derzeit nur vier Standorte. Außerdem sollen zwei Arbeitsgerichte fusionieren.

Die Grundbuchämter sind derzeit noch bei den Amtsgerichten angesiedelt. Das Justizministerium hält langfristig eine zentrale Einrichtung für sinnvoll. Dem Zwischenbericht zufolge ist jedoch in der dafür vorgesehenen Liegenschaft im Behördenzentrum Wünsdorf nicht genügend Platz. Insbesondere fehlten Flächen zur Lagerung der derzeit rund 24 500 Meter umfassenden Grundakten.

Unabhängig davon will Blechinger aber schon mit der Fusion von Grundbuchämtern beginnen: Die bisherigen Ämter Königs Wusterhausen, Luckenwalde und Zossen sollen als Kern einer künftigen zentralen Einrichtung zusammengefasst werden. Dort sollen in einem dreijährigen Pilotprojekt Fragen eines vereinfachten und insbesondere elektronischen Grundbuchverfahrens untersucht werden.

Bei den Amtsgerichten wird auf die Schließung von Rathenow, Schwedt (Oder) und Zehdenick verzichtet. Die Aufgabe dieser Gerichte wäre nicht wirtschaftlich oder nicht in absehbarer Zeit realisierbar.

Sinnvoll sei dagegen die Auflösung des Amtsgerichts Zossen, heißt es in dem Bericht. Die Behörde solle auf die Standorte Königs Wusterhausen und Luckenwalde aufgeteilt werden. Damit erübrige sich der in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehene Ausbau des Amtsgerichts Zossen für fünf Millionen Euro. Zudem werde durch die Aufteilung der acht Zossener Amtsrichter auf Königs Wusterhausen und Luckenwalde dort eine stärkere fachliche Spezialisierung möglich.

Vorbehaltlich weiterer Untersuchungen zur Wirtschaftlichkeit soll zudem das Amtsgericht Bad Freienwalde nach Eberswalde verlagert werden. Das Amtsgericht Eisenhüttenstadt soll nach Frankfurt (Oder) ziehen. Außerdem könnten die Mitarbeiter des Gubener Amtsgerichts nach Cottbus übersiedeln. Ferner sollen die Arbeitsgerichte Senftenberg und Cottbus in Cottbus konzentriert werden. Die Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Vorhaben wird den Angaben zufolge noch bis März dauern. Blechinger will dem Kabinett bis 31. März einen Abschlussbericht vorlegen. ddp

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false