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Brandenburg: Vorerst kein Zwangsgeld gegen Polizei

Frankfurt/Berlin - Das Oberverwaltungsgericht hat die Androhung von 10 000 Euro Zwangsgeld gegen das Polizeipräsidium Frankfurt (Oder) ausgesetzt. Wie gestern berichtet, hatte das Frankfurter Verwaltungsgericht diese Summe für den Fall festgesetzt, dass die Polizei weiterhin nicht gegen eine Familie aus Rauen vorgeht, die nicht an die Kanalisation angeschlossen werden möchte.

Frankfurt/Berlin - Das Oberverwaltungsgericht hat die Androhung von 10 000 Euro Zwangsgeld gegen das Polizeipräsidium Frankfurt (Oder) ausgesetzt. Wie gestern berichtet, hatte das Frankfurter Verwaltungsgericht diese Summe für den Fall festgesetzt, dass die Polizei weiterhin nicht gegen eine Familie aus Rauen vorgeht, die nicht an die Kanalisation angeschlossen werden möchte. Die Beamten müssten bis zum 10. Juni „Vollzugshilfe“ beim Zwangsanschluss des Grundstücks leisten, hieß es. Dagegen hatte das Polizeipräsidium Beschwerde eingelegt. Bis zur Entscheidung über diese Beschwerde ist die Androhung nun ausgesetzt. ddp

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