zum Hauptinhalt

Brandenburg: Toter Dennis: Eltern müssen vor Gericht Sie hatten ihren Sohn verhungern lassen

Cottbus Die Eltern des toten Dennis müssen sich vor Gericht verantworten. Das Landgericht Cottbus ließ am Mittwoch die Anklage zur Hauptverhandlung zu.

Cottbus Die Eltern des toten Dennis müssen sich vor Gericht verantworten. Das Landgericht Cottbus ließ am Mittwoch die Anklage zur Hauptverhandlung zu. Die Leiche des Kindes war im Juni 2004 in einer Tiefkühltruhe in der Cottbuser Wohnung der Familie gefunden worden. Das Verfahren gegen die Eltern werde vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts eröffnet, sagte eine Gerichtssprecherin. Neben einer Verurteilung wegen Totschlags komme auch eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge infrage.

Ein Termin für die Hauptverhandlung steht nach Angaben der Sprecherin noch nicht fest. Der Prozess werde aber nicht vor Oktober beginnen. Die Staatsanwaltschaft hatte die Eltern des Totschlags und der Kindesmisshandlung beschuldigt. Der am 4. Januar 1995 geborene Dennis soll Mitte 2001 gestorben sein. Den Eltern wird vorgeworfen, etwa ab 1998 die Ernährung und medizinische Fürsorge für das Kind „in hohem Maße vernachlässigt zu haben“. Etwa ein Jahr vor dem Tod des Jungen soll die Mutter begonnen haben, ihn für ganze Tage und Nächte an das Bett zu fesseln. Dennis soll an körperlicher Schwäche verstorben sein. Die Mutter hatte die Leiche des Kindes dann in einer Tiefkühltruhe versteckt und anderen Familienmitgliedern erklärt, Dennis sei im Krankenhaus. Noch bis November 2003 soll sie weiter Leistungen des Sozialamtes in einer Höhe von mindestens 3786 Euro für das Kind erschlichen haben. ddp

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false