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Transparenz: Potsdam will gegen Korruption vorgehen

Womit Potsdamer Stadtparlamentarier nebenbei ihr Geld verdienen, darüber können die meisten Bürger nur rätseln. Das könnte sich bald ändern.

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Berlin/Potsdam - Wenn Potsdam dem Anti-Korruptionsverein Transparency International (TI) beitritt, müssten sie über ihren Beruf, ihre Nebeneinkünfte, Beraterverträge und Mitgliedschaften in Vereinen, Aufsichtsräten und Institutionen informieren, sagt Christian Erdmann, der als Leiter des Potsdamer Rechnungsprüfungsamtes seit 1. August auch die Korruptionsbekämpfung in der Stadtverwaltung organisiert: „Transparenz ist nötig, damit die Bürger sehen, welche Interessen ihre Stadtverordneten im Parlament vertreten.“ Dazu werde gerade ein Verhaltenskodex für die Stadtverordneten erarbeitet. Über die Selbstverpflichtung müsse dann abgestimmt werden. Den Beitrittswunsch hatte das Parlament im Frühjahr beschlossen.

Dagegen regen sich aber auch Bedenken. Stadtpräsident und Rechtsanwalt Peter Schüler (Grüne) skizziert den Konflikt: „Für meine Berufsgruppe gilt eine gesetzliche Schweigepflicht, wenn wir über Mandanten reden sollen.“ Für solche Fälle müsse eine Lösung gefunden werden. Inzwischen hat die Verwaltung von TI eine Checkliste erhalten, in der rund 50 Fragen gestellt werden, wie die Stadt gegen Korruption gewappnet ist.

Rechnungsamts- Chef Erdmann sieht dabei durchaus noch Handlungsbedarf. Auch kommunale Unternehmen werden befragt, welche Maßnahmen sie gegen Korruption ergreifen. Noch in diesem Jahr werden von der Staatsanwaltschaft Neuruppin Anti-Korruptionsseminare für Verwaltungsmitarbeiter veranstaltet. Bei der Staatsanwaltschaft gibt es eine Schwerpunktabteilung für Korruption: Sie ermittelt zum Beispiel gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Potsdamer Ausländeramtes, der sich offenbar für Aufenthaltsgenehmigungen bestechen ließ.

Für Berliner Abgeordnete gelten bereits strenge Verhaltensregeln für Nebeneinkünfte: Die Offenlegung hat sogar Gesetzesrang, seit vor vier Jahren das Landesabgeordnetengesetz entsprechend geändert wurde. Jeder Abgeordnete muss Beruf, Arbeitgeber, Angaben zu seiner Firma, zu bezahlten und ehrenamtlichen Tätigkeiten sowie Beratungs- und Lobbyaktivitäten offen legen – nachzulesen im Parlaments-Handbuch oder auf der Internetseite des Parlaments. Nicht veröffentlicht, beim Parlamentspräsidenten aber anzeigt werden müssen Einkünfte und Vermögen: Die Abgeordneten arbeiten als Teilzeitparlament und haben das Recht, neben der Politik einem Beruf nachzugehen. Henri Kramer/Sabine Beikler

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