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Brandenburg: Trennungsgeld: Strafanzeigen gegen Gerichtspräsidenten

Potsdam - Die Trennungsgeld-Affäre wird ein Fall für die Strafverfolgung: Gegen den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichtes in Frankfurt (Oder), Dieter Liebert, sind zwei Strafanzeigen wegen Betrugs gestellt worden. Darin wird Liebert der Vorwurf gemacht, sich Trennungsgeld mit falschen Angaben erschlichen zu haben.

Potsdam - Die Trennungsgeld-Affäre wird ein Fall für die Strafverfolgung: Gegen den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichtes in Frankfurt (Oder), Dieter Liebert, sind zwei Strafanzeigen wegen Betrugs gestellt worden. Darin wird Liebert der Vorwurf gemacht, sich Trennungsgeld mit falschen Angaben erschlichen zu haben. Die Anzeigenden nehmen an, dass der 1993 von Nordrhein- Westfalen nach Brandenburg versetzte Liebert seine uneingeschränkte Umzugswilligkeit und den Wohnungsmangel am Dienstort nur vorgetäuscht habe. Dies sind die zwei wichtigsten Bedingungen für die Gewährung der Entschädigungszahlung für getrennten Wohn- und Arbeitsort.

Die Anzeigen sind eine Reaktion auf die umstrittene Einstellung eines Disziplinarverfahrens gegen Liebert durch Justizministerin Beate Blechinger (CDU). Da Liebert 23400 Euro Trennungsgeld zurückzahlen will, sollen dessen Akten geschlossen werden. Der Berliner Rechtsanwalt Bernd Häusler, Vizepräsident der Berliner Anwaltskammer, schreibt in seiner dem Tagesspiegel vorliegenden 17-seitigen Strafanzeige vom 13. Mai, dass die Einstellung des Disziplinarverfahrens „mehr als rechtlich zweifelhaft“ erscheine. Es sprächen „mehr Umstände gegen die Rechtmäßigkeit der Einstellung als dafür“. Ähnlich argumentiert der Schweriner Stadtverordnete Edmund Haferbeck (Grüne) in seiner Anzeige: Entgegen den Angaben der Justizministerin seien „die Falschangaben in den Akten belegt und dokumentiert, jedenfalls über einen Teilbetrag des mit krimineller Energie verschafften Geldes“. Haferbeck prüft deshalb auch eine Strafanzeige gegen Blechinger selbst.

Die unabhängig voneinander gestellten Anzeigen sind zugleich eine Misstrauenserklärung an Brandenburgs Justiz: Sie wurden bei der Staatsanwaltschaft Münster gestellt, weil Häusler und Haferbeck die hiesige Justiz in Trennungsgeld-Sachen für befangen halten. Angesichts der ungewöhnlichen Vielzahl gleich gelagerter Fälle, der Verwicklung der Generalstaatsanwaltschaft in die Affäre und des mangelnden Aufarbeitungswillens der Justizministerin sei „eine Aufklärung durch Brandenburger Justizbehörden, insbesondere der Staatsanwaltschaft, nicht zu erwarten“, so Häusler. Da Liebert seinen Wohnsitz in Münster habe, sei die Zuständigkeit gegeben. Liebert, der den Vorwurf falscher Angaben bestreitet, war wegen Urlaubs zu einer Stellungnahme nicht zu erreichen.

Michael Mara

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