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Urheberrecht: Gericht verbietet "Knipsgebühr" der Schlösser-Stiftung

Fotos von Schlössern in Berlin und Brandenburg dürfen weiterhin frei verkauft werden. Das Oberlandesgericht wies drei Klagen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten zurück.

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg darf laut einem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts keine Gebühren für kommerziell genutzte Fotos ihrer Parkanlagen und Gebäude erheben. Es gebe kein Vorrecht des Eigentümers, das Bild seines Eigentums zu verwerten, entschied das Gericht am Donnerstag in Brandenburg/Havel.

Das Gericht wies damit drei Klagen der Stiftung gegen einen Fotografen und zwei Fotoagenturen zurück, denen das Landgericht Potsdam zuvor stattgegeben hatte. Die Stiftung argumentiert, als Eigentümerin der Kultureinrichtungen stehe ihr das ausschließliche Recht an Fotos zu. Zur Schlösser-Stiftung gehört unter anderem Schloss Charlottenburg, die Pfaueninsel, Schloss Schönhausen, Schloss Sanssouci in Potsdam und Schloss Rheinsberg. (ho/dpa)

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