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Urteil: Frau wegen Tötung von Zwillingen zu mehrjähriger Haft verurteilt

Weil sie ihre Zwillings-Babys getötet hat, muss eine 22-Jährige aus Brandenburg nun für mehr als drei Jahre hinter Gitter. Allerdings wurde die junge Frau nur für eines der toten Kinder verurteilt.

Frankfurt (Oder) - Ihren Zwillingen nahm die 22-jährige Studentin das Leben, doch der Mutter wollten die Richter nicht jede Zukunftschance verbauen. Drei Jahre und zwei Monate lautet das Strafmaß für einen „Totschlag im minderschweren Fall“. Da die siebenmonatige Untersuchungshaft mit angerechnet wird, kann sie die restliche Freiheitsstrafe im offenen Vollzug in Berlin verbüßen. „Sie müssen mit dem Tod der beiden Kinder leben, aber können Ihr Schicksal selbst bestimmen“, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Fuchs gestern im Landgericht Frankfurt (Oder).

Die Urteilsbegründung verfolgte Franziska S. mit starrem Blick. Hatte doch die Anklägerin kurz zuvor noch eine sechsjährige Freiheitsstrafe gefordert, weil sich die Angeklagte ihre Lebensplanung durch die Kinder nicht habe verderben wollen. Doch das Gericht ging davon aus, dass Franziska S. nichts von einer Schwangerschaft gewusst hatte. Sie habe weiter getrunken, geraucht und sich kurz vor der Geburt mehrfach auf ein Snowboard gestellt. In der Nacht zum 25. März dieses Jahres brachte sie dann nach eigenen Angaben auf der Toilette der elterlichen Wohnung ein Kind zur Welt. Um die im Zimmer nebenan schlafenden Eltern nicht aufzuwecken, drückte sie das Neugeborene so fest an sich, dass es erstickte. Im Bett stellten sich dann erneute Schmerzen ein. „Sie wusste nichts von einem zweiten Kind und krümmte sich“, sagte Richter Fuchs. „Hier befand sie sich möglicherweise im Zustand verminderter Schuldfähigkeit.“ Sie habe gegen ihren Leib getrommelt und dabei den zweiten Zwilling getötet. Erst im Krankenhaus wurde sie per Kaiserschnitt entbunden. Vom Vorwurf des Totschlags wurde sie in diesem Fall freigesprochen.

Staatsanwältin Anette Bargenda prüft eine Revision gegen das Urteil. Die Angeklagte habe nach ihrer Auffassung durchaus von der eigenen Schwangerschaft gewusst und daher die Kinder getötet. Verteidiger Mirko Röder dagegen hielt das Urteil für angemessen. Seine Mandantin beginne am Montag mit einer regulären Arbeit und befinde sich in psychologischer Betreuung. Innerhalb der acht Monate zwischen Tat und Urteilsspruch habe sie sich vom Teenager zur jungen Frau entwickelt. Ste.

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