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Brandenburg: Verfassungsklage gegen Anschluss ans Abwassernetz

Rauen/Briesensee - Die Besitzerin einer biologischen Kläranlage in Rauen bei Fürstenwalde hat Verfassungsklage gegen den Anschlusszwang an das öffentliche Abwassernetz eingereicht.Nach jahrelangen Protesten waren im September die Grundstücke von Familie Plenzke in Rauen sowie von Doris Groger in Briesensee wie berichtet zwangsweise an das öffentliche Netz angeschlossen worden.

Rauen/Briesensee - Die Besitzerin einer biologischen Kläranlage in Rauen bei Fürstenwalde hat Verfassungsklage gegen den Anschlusszwang an das öffentliche Abwassernetz eingereicht.

Nach jahrelangen Protesten waren im September die Grundstücke von Familie Plenzke in Rauen sowie von Doris Groger in Briesensee wie berichtet zwangsweise an das öffentliche Netz angeschlossen worden. Sie hatten darauf verwiesen, dass bei ihren Kleinkläranlagen kein Abwasser anfalle.

Groger musste jetzt allerdings eine weitere juristische Niederlage hinnehmen. Das Verwaltungsgericht Cottbus wies zwei Klagen ab, mit denen sie sich gegen den Zwangsanschluss wehrte, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Die Richter werteten die Maßnahmen des Abwasserverbandes als rechtmäßig und verhältnismäßig. Der Verband sei gesetzlich berechtigt, das Grundstück zu betreten. Auf die Frage, ob der Bescheid über den Anschluss- und Benutzungszwang rechtmäßig sei, komme es nicht mehr an. Denn es sei bereits entschieden, dass der Klägerin kein Anspruch auf Befreiung zustehe. Das Gericht ließ die Berufung zu. ddp

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