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Brandenburg: Viele Friedhöfe werden schließen

Berliner leben länger. Das liegt nicht unbedingt an der oft besungenen „Berliner Luft“, sondern vielmehr an dem verbesserten Lebensstandard, zu dem auch die medizinische Versorgung zählt.

Berliner leben länger. Das liegt nicht unbedingt an der oft besungenen „Berliner Luft“, sondern vielmehr an dem verbesserten Lebensstandard, zu dem auch die medizinische Versorgung zählt. Noch vor rund 30 Jahren lebten Westberliner Männer im Schnitt 66 Jahre, die Frauen 72,5 Jahre. Inzwischen sind die zu erwartenden Lebensjahre der Berliner auf 75 beziehungsweise 81 Jahre gestiegen. Gesunken sind im gleichen Zeitraum die Sterbefälle, und zwar um rund 50 Prozent. Für die Friedhöfe bleibt diese Entwicklung nicht ohne Folgen: Etwa ein Drittel der Grabflächen von insgesamt 1020 Hektar ist ungenutzt.

Neben der gesunkenen Sterberate hängt auch die Wahl der Bestattung mit dem Überhang zusammen. „Die Anzahl der Urnenbeisetzungen hat zugenommen“, sagt Architekt Christoph Fischer, Beirat der Stiftung Historische Kirchhöfe und Friedhöfe Berlin-Brandenburg. „Bis vor kurzem waren solche Bestattungen noch sparsamer, weil die Grabfläche kleiner ist.“ Nach einem Beschluss von 2003 war jedoch Schluss mit den Low-Budget-Grabstätten. „Die Friedhofsverwaltungen steckten in finanziellen Problemen“, so Fischer. „Deshalb wurden die Gebühren für die Grabstätten auf einen Einheitsbetrag gebracht – unabhängig von der Größe der Fläche.“

Doch selbst mit Preiserhöhungen können sich die Friedhöfe nicht ausreichend finanzieren. Senatorin Ingeborg JungeReyer (SPD) hat daher im Juni dieses Jahres einen Friedhofsentwicklungsplan vorgestellt. Darin wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung beschlossen, dass von insgesamt 179 Anlagen 75 verkleinert und 11 komplett geschlossen werden sollen. „Einen Friedhof dichtzumachen, auch das kostet Geld“, sagt Fischer. Erst nach einer Ruhefrist von 20 und einer zusätzlichen Schonfrist von mindestens 10 Jahren kann das Gelände für neue Zwecke genutzt werden.

„Für Angehörige, die neben ihrem Ehepartner im Familiengrab ruhen wollen, werden wir Übergangsfristen von mehreren Jahren anbieten“, sagt Katrin Rubel von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Nach dieser Frist ist eine Umbettung des Grabs auf Kosten der Friedhofsverwaltung möglich.

Philipp Eins

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