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Brandenburg: Viereinhalb Jahre Haft nach Veruntreuung

Angeblich fühlte sich der einstige Geschäftsführer einer Pankower Gesellschaft zur Betreuung behinderter Menschen schon seit Jahren überfordert und ausgebrannt. Wenn er aber aussteigen wollte, habe man abwehrend die Hände gehoben.

Angeblich fühlte sich der einstige Geschäftsführer einer Pankower Gesellschaft zur Betreuung behinderter Menschen schon seit Jahren überfordert und ausgebrannt. Wenn er aber aussteigen wollte, habe man abwehrend die Hände gehoben. „Man sah mich als Garant für den Erfolg“, hieß es in der Erklärung, die der Verteidiger für Andreas M. gestern verlas. Die stolzen Zeiten sind inzwischen überschattet von teuren Mauscheleien. Der 43-jährige M. hat öffentliche Mittel in eine „schwarze Kasse“ fließen lassen. Außerdem soll er durch die Vermietung seines Privathauses in Griechenland und seiner Yacht Betreuungsgelder veruntreut haben.

„Wir sehen einen tatkräftigen Menschen, der den Fehler der Selbstüberschätzung gemacht hat“, sagte der Verteidiger. Kurz zuvor hatte M. von dem in der Anklage genannten Schaden in Höhe von rund 500 000 Euro knapp die Hälfte eingeräumt. Als die staatlichen Zuwendungen für die Behindertenarbeit knapper wurden, sei der gemeinnützige Verein in Liquiditätsprobleme gekommen. Andreas M. habe „frei verfügbares Barvermögen“ schaffen wollen. Von 1999 bis 2004 füllte er seine „schwarze Kasse“ durch falsche Reisekosten- und Honorarabrechnungen. Von dem Geld seien dann dreizehnte Gehälter, Überstunden oder Treueprämien gezahlt worden. Wieweit sich der Ex-Geschäftsführer Gelder in die eigene Tasche steckte, blieb offen.

Andreas M. hat sich nach eigenen Angaben mit großem Kraftaufwand hochgearbeitet – vom Liedermacher zu DDR-Zeiten zum Heilerzieher und Geschäftsführer. Mehr und mehr aber habe er sich angesichts seines 18-Stunden-Tages unterbezahlt gefühlt. Mit seinen privaten Objekten in Griechenland habe er die Behindertenarbeit ausweiten wollen, ließ M. weiter erklären. Weil das Haus aber nicht ausgelastet war, habe er dem Verein wohl zu viel Geld in Rechnung gestellt. Sein Geständnis nach siebenmonatiger Untersuchungshaft führte zu einer relativ milden Strafe: Das Landgericht verhängte wegen Untreue in 418 Fällen eine Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. K. G.

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