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Werner K.: Gericht lockert Überwachung von früherem Sexualstraftäter

Ein Gericht stoppt die Dauer-Observation für Werner K. in Joachimsthal. Die Polizei will aber weiter ein Auge auf den 51-jährigen Mann haben.

Joachimsthal – Der frühere Sexualstraftäter Werner K. aus Joachimsthal (Barnim) wird nicht mehr rund um die Uhr von der Polizei überwacht. Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) wies gestern einen Antrag der Polizei auf Fortsetzung der Observation als unbegründet ab. Demnach geht von Werner K. gegenwärtig keine Gefahr mehr aus. Die bisherige Erlaubnis des Gerichts war in der Nacht zu Dienstag abgelaufen. Das zuständige Polizeipräsidium Frankfurt (Oder) will es vorerst darauf beruhen lassen. „Wir haben gegenwärtig nicht vor, Beschwerde einzulegen“, erklärte ein Sprecher.

Seinen Beschluss stützte das Gericht auf ein Gutachten des Instituts für Forensische Psychiatrie der Berliner Charité. Demnach gebe es keine „stichhaltigen überprüfbaren Umstände, aus denen sich eine Gefahr bevorstehender Straftaten ergebe“, zitierte der Sprecher des Potsdamer Justizministeriums, Thomas Melzer aus dem Gerichtsbeschluss. Dennoch unterstehe K. bis 2013 der Führungsaufsicht des Landgerichts, gehe alle zwei Wochen zum Bewährungshelfer und werde einmal pro Woche von einem Therapeuten betreut.

Der 51-jährige K. saß wegen mehrerer Vergewaltigungen von Frauen und Kindern 22 Jahre in Haft, dort hatte er Therapie stets abgelehnt. Im Anschluss war er zur nachträglichen Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob dies aber wieder auf, weil der Antrag auf Sicherungsverwahrung gegen den damals als gefährlich eingestuften Mann nicht fristgerecht beantragt worden war.

So kam K. Anfang 2008 frei und zog zu Verwandten nach Joachimsthal, wo ihn Polizisten rund um die Uhr überwachten. Dennoch kam es anfänglich zu Protesten von Einwohnern. Eine Bürgerinitiative gründete sich, Rechtsextremisten versuchten, daraus Kapital zu schlagen. Ministeriumssprecher Melzer befürchtet aber keine neuen Aktionen:. „Die Joachimsthaler sind verantwortungsvoll mit der Situation umgegangen. Sie lassen sich von der NPD nicht instrumentalisieren.“

Das Gutachten der Charité hat K. laut Melzer nun Erfolge bei der seit 14 Monaten dauernden Behandlung durch Mitarbeiter des sozialtherapeutischen Übergangswohnheimes Schloss Zahren bei Neubrandenburg bescheinigt. Dort war er freiwillig für kurze Zeit untergebracht, verließ die Einrichtung nach Protesten von Anwohnern und Kommunalpolitikern aber wieder. „Doch die Therapie läuft weiter und wirkt“, sagte Melzer. „K. äußert sich zu den Umständen seiner Taten.“ Zudem habe er sich bei den Observationsteams der Polizei stets kooperativ verhalten. Werner K. sei sich bewusst, dass bei einem neuen Sexualverbrechen der Verdacht auf ihn fiele. Eine ständige Beobachtung laufe daher ins Leere.

Zudem gelten bis Ende 2013 strenge Auflagen: Seinen Wohn- und Aufenthaltsort darf der Joachimsthaler nicht ohne behördliche Erlaubnis wechseln. Gegenstände wie Ferngläser, Seile und Masken sind ihm untersagt. Einer Empfehlung des Charité-Gutachtens folgt die Polizei jedoch nicht: regelmäßige Besuche, um sich bei K. „in Erinnerung zu rufen“. Der Präsidiumssprecher sagte, dafür fehle die rechtliche Grundlage, dies könne nur freiwillig geschehen. Man stehe aber stets in Kontakt mit dem Justizministerium. Zudem seien „flexiblere Formen der Überwachung“ durch verstärkte Polizeistreifen vorgesehen: „Wir haben weiter ein Auge auf ihn“, sagt der Sprecher. Die Polizei sei nach mehr als einem Jahr Observation ohnehin „sensibilisiert“.

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