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Brandenburg: Wirtschaft will BBI-Betrieb bis 24 Uhr

Schönefeld – Für einen Nachtflugbetrieb auch zwischen 22 Uhr und 0 Uhr sowie von 5 Uhr bis 6 Uhr haben sich gestern Wirtschaftsverbände von Berlin und Brandenburg ausgesprochen. Ein Verbot oder Einschränken von Flügen in diesen Zeiten würde zu einem erheblichen Standortnachteil der Region nicht nur im Luftverkehr, sondern für die Wirtschaft insgesamt führen, erklärten die Industrie- und Handelskammern in Berlin und Brandenburg sowie die Vereinigung der Unternehmensverbände gestern bei der mündlichen Anhörung für die künftigen Nachtflugregelungen auf dem BBI.

Schönefeld – Für einen Nachtflugbetrieb auch zwischen 22 Uhr und 0 Uhr sowie von 5 Uhr bis 6 Uhr haben sich gestern Wirtschaftsverbände von Berlin und Brandenburg ausgesprochen. Ein Verbot oder Einschränken von Flügen in diesen Zeiten würde zu einem erheblichen Standortnachteil der Region nicht nur im Luftverkehr, sondern für die Wirtschaft insgesamt führen, erklärten die Industrie- und Handelskammern in Berlin und Brandenburg sowie die Vereinigung der Unternehmensverbände gestern bei der mündlichen Anhörung für die künftigen Nachtflugregelungen auf dem BBI. Die Nachtrandstunden seien unter anderem für interkontinentale Flugverbindungen „eine entscheidende Vorbedingung“.

Nach Auflagen des Bundesverwaltungsgerichts dürfen in den Randzeiten nur Flüge stattfinden, die nicht am Tag möglich sind. Zwischen 0 Uhr und 5 Uhr hat das Gericht ein generelles Nachtflugverbot erlassen. Ob Flüge auch in den Randzeiten zulässig sein werden, wird derzeit geprüft.

Ungehalten war gestern der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF), der auf Antrag des Bürgervereins Brandenburg-Berlin (BVBB) auf der Anhörung keine Stellungnahme abgeben durfte, da der BDF dazu nicht berechtigt sei. Da die Veranstaltung nicht öffentlich ist, wollte die Anhörungsbehörde dies nicht kommentieren. kt

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