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Männliche Hühnerküken werden in der Geflügelindustrie aus ökonomischen Gründen kurz nach dem Schlüpfen getötet.

© picture-alliance / dpa/dpaweb

Gesetz gegen Massentötung: Bundesrat will Küken retten

Die Länderkammer will die Tötung männlicher Tiere per Gesetz verbieten und den Verbraucherschutz bei Dispokrediten und auf Kaffeefahrten verbessern.

Sie werden vergast und geschreddert, 50 Millionen männliche Küken werden kurz nach der Geburt getötet. Weil sie – naturgemäß – keine Eier legen können und weil sie auch für die Mast nicht geeignet sind, denn dafür braucht man speziell gezüchtete Tiere. Der Bundesrat will die massenhafte Tötung männlicher Eintagsküken nun per Gesetz verbieten. Die Länderkammer verabschiedete dazu am Freitag einen von Nordrhein-Westfalen vorgelegten Gesetzentwurf, der nun in den Bundestag eingebracht wird. Das Töten von Tieren aus rein ökonomischen Gründen soll laut Entwurf im Tierschutzgesetz untersagt werden. Eine Übergangsfrist bis Mitte 2017 soll die Brütereien in die Lage versetzen, sich darauf einzustellen. „Tiere (...) sind keine Abfallprodukte“, sagte Nordrhein-Westfalens Agrarminister Johannes Remmel (Grüne).

Schmidt: Ein Verbot der Tötung verlege die Geflügelhaltung ins Ausland

Das sieht auch Bundesagrarminister Christian Schmidt so. Der CSU-Politiker ist jedoch gegen ein gesetzliches Verbot. Stattdessen setzt der Franke auf die Forschung. Ein neuartiges Verfahren, mit dem das Geschlecht der Küken schon vor dem Schlüpfen im Ei bestimmt werden kann, soll zum selben Ergebnis führen wie der Vorstoß der Länderkammer. „Mein Ziel ist, dass das Töten männlicher Eintagsküken 2017 aufhört – daran arbeiten wir bereits intensiv“, erklärte Schmidt am Freitag. Sobald eine praxistaugliche Alternative zur Massentötung auf dem Markt ist, greife das Tierschutzgesetz auch in seiner aktuellen Fassung. Ein Verbot ohne Alternative würde die Geflügelhaltung dagegen lediglich ins Ausland verlagern, kritisiert Schmidt.

Die Kükentötung war eines der Themen, mit denen sich der Bundesrat in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause beschäftigt hat, aber nicht das einzige.

Wohngeld: Das Wohngeld für Haushalte mit geringem Einkommen wird erstmals seit dem Jahr 2009 wieder steigen: Ab Januar 2016 erhöht es sich für einen Zwei-Personen-Haushalt auf durchschnittlich 186 Euro im Monat. Insgesamt können mehr als 866000 Haushalte von der Reform profitieren. Mit dem Gesetz wird der Mietzuschuss an die Entwicklung der Einkommen und Wohnkosten in den vergangenen Jahren angepasst.

Gentechnik: Der Bund soll nach dem Willen des Bundesrats den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen einheitlich regeln. Die Länderkammer brachte einen Gesetzentwurf für ein bundesweites Anbauverbot in den Bundestag ein. Die Länder fordern, dass die Bundesregierung die sogenannte Opt-out-Richtlinie der Europäischen Union zentral über eine Bundesbehörde in nationales Recht umsetzt. Die EU-Richtlinie ermöglicht es, den Anbau von Genpflanzen einzuschränken oder zu verbieten. Nach Meinung von Agrarminister Schmidt sind für Anbauverbote jedoch die Länder zuständig.

Dispo-Zinsen: Die Länder fordern, die Zinsen für einen Dispo-Kredit bei Banken auf acht Prozent über dem Basiszins zu begrenzen. Der Basiszinssatz liegt derzeit bei minus 0,83 Prozent. Die Forderung ist Bestandteil einer umfangreichen Stellungnahme des Bundesrats zu einem Gesetzentwurf der Regierung zum besseren Verbraucherschutz bei Immobilienkrediten.

Kaffeefahrten: Der Bundesrat beschloss zudem eine Gesetzesinitiative Bayerns, die nun dem Bundestag zugeleitet wird. In der Begründung heißt es, unseriöse Kaffeefahrten stellten trotz breiter Aufklärung der Verbraucher einen Missstand dar, von dem insbesondere ältere Menschen betroffen seien. Schätzungen zufolge nehmen pro Jahr 4,5 bis 5 Millionen Deutsche an solchen Verkaufsveranstaltungen teil und geben rund 500 Millionen Euro für die dort beworbenen Produkte aus. Besonders gute Geschäfte würden mit Produkten gemacht, die ausgewogene Ernährung und Gesundheit versprächen. Zunehmend würden Verbraucher aber auch mit Finanzdienstleistungen und Pauschalreisen über den Tisch gezogen. Und immer häufiger werde beobachtet, dass der Ort der Verkaufsveranstaltung ins Ausland verlagert werde, um die gewerberechtliche Anzeigepflicht zu umgehen. Deshalb soll nun die Gewerbeordnung geändert werden. So soll die gewerbliche Anzeigepflicht auf grenzüberschreitende Kaffeefahrten ausgeweitet werden. Der Vertrieb von Medizinprodukten, Nahrungsergänzungsmitteln, Finanzdienstleistungen und Pauschalreisen soll verboten werden. Zudem sollen die Bußgelder steigen.

Erste-Hilfe-Schulungen: Künftig gibt es nur noch eine Schulung in Erster Hilfe für alle Führerscheinklassen, es wird nicht mehr in „Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen“ und „Ausbildung in Erster Hilfe“ unterschieden.

Pflegereform: Die Länder sehen noch Verbesserungsmöglichkeiten bei der für 2017 geplanten Pflegereform. Der Bundesrat fordert, 60 „Modellkommunen Pflege“ zu schaffen, in denen neue Beratungsstrukturen erprobt werden können. Der Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege – etwa bei Urlaub oder Krankheit des Pflegenden – soll acht statt sechs Wochen betragen. Pflegezeiten sollen in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht schlechter gestellt werden als Kindererziehungszeiten.

(mit AFP/dpa)

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