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Immobilien: an Hans Peter Plettner Deutsche Grundstücksauktionen

Soll man ein Haus ersteigern?

Welche Vorteile hat der Immobilienerwerb auf Auktionen, und gibt es ausreichend Informationen über Zustand und Wert des Objektes?

Grundsätzlich muss man unterscheiden zwischen einer Zwangsversteigerung und privaten Grundstücksauktionen. Bei Zwangsversteigerungen wird nichts geprüft, man verlässt sich ausschließlich auf ein Gutachten. Geführte Besichtigungen der Immobilien gibt es nicht. Das ist bei privaten Grundstücksauktionen und bei Maklern anders. Beide sind Dienstleister und sollten die Objekte vorher eingehend analysiert haben. Für jedes Objekt verfassen wir ein umfangreiches Untersuchungsprotokoll, und bei Objekten mit einem Auktionslimit von mehr als 100000 Euro bestellen wir in der Regel außerdem ein Verkehrswertgutachten. Vor den Auktionen werden meistens noch drei Sammelbesichtungstermine vor Ort angeboten. Bei einer Begehung des Objektes können die meisten aller Fragen zur Immobilie beantwortet werden. Dadurch erhält der Verbraucher ein klares Bild von dem Objekt. Wichtig ist diese Aufbereitung auch deshalb, weil das Auktionshaus und auch der Eigentümer der Immobilie für mögliche, unbekannte Mängel keine Haftung übernehmen wollen. Deshalb wird das Objekt schonungslos untersucht und beschrieben. Und die Startpreise für die Auktions-Objekte kommen der augenblicklichen Lage am Markt sehr nahe. Gemessen daran sind die Preise, die Makler teilweise aufrufen, mit den Realitäten des Marktes oft nicht in Einklang zu bringen. Eigentümer und Auktionshäuser sind daran interessiert, durch realistische Festsetzungen der Auktionspreise viele Objekte zu verkaufen. Und 80 Prozent der in unseren Katalogen angebotenen Objekte werden versteigert. Foto: Hermes

– Haben Sie auch Fragen rund um die Immobilie? Dann schreiben Sie uns:

E-Mail: Redaktion.Immobilien@

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