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Immobilien: an Hartmann Vetter Mieterverein

Was ist ein Staffelmietvertrag?

Bitte erklären Sie mir Sinn und Zweck einer Staffelmiete sowie deren Vor- und Nachteile.

Eine Staffelmiete ist ein sehr verbreitete Vereinbarung. Sie hat zur Folge, dass die sonst üblichen Vorschriften zur Regelung von Mieterhöhungen nicht eingehalten werden müssen. Eine Staffelmiete sieht stattdessen meistens vor, dass der Mieter jedes Jahr mehr Miete bezahlen muss. Auch der Betrag, um den sich die Miete erhöht, steht von vornherein fest. Die Vereinbarung muss allerdings schriftlich erfolgen. Und zwischen den einzelnen Staffeln muss mindestens ein Zeitraum von einem Jahr liegen. In dem Vertrag muss auch der zusätzlich fällige Betrag ausgewiesen sein. Alternativ kann auch die erhöhte Gesamtmiete nach der jeweiligen Erhöhung schriftlich festgehalten werden. Wenn die Staffelmiete wirksam vereinbart wurde, dann muss der Vermieter nicht noch einmal dem Mieter eine förmliche Erklärung zukommen lassen, damit die Erhöhung gilt. So lange die Staffel gilt, sind jedoch andere Mieterhöhungen nicht zulässig – auch nicht bei Modernisierungen. Dagegen können höhere Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Ein Ausnahme gilt dann, wenn eine Inklusivmiete vereinbart wurde. Diese besteht aus einem Betrag, der Miete und Nebenkosten enthält. Durch die Staffel erhöht sich dieser Gesamtbetrag, so dass eine zusätzliche Anhebung mit der Begründung steigender Kosten etwa für die Wasserversorgung oder höhere Gebühren für die Müllabfuhr nicht zulässig ist. Auch das Kündigungsrecht ist in Staffelmietvereinbarungen anders als üblich geregelt. Hier kann sich der Mieter nach vier Jahren vorzeitig aus einem langjährigen Vertrag lösen. Ein Staffelmietvertrag kann theoretisch auf unbegrenzte Zeit abgeschlossen werden. Nachdem die letzte Erhöhung in der Staffelmietvereinbarung erfolgt ist, gilt jedoch das normale Mieterhöhungsrecht. Dieses Vergleichsmietensystem orientiert sich am Mietspiegel. Weitere Mieterhöhungen sind dann nur möglich, wenn die ortsübliche Miete noch nicht erreicht ist. Nachzulesen sind die Regelungen zur Staffelmiete in Paragraf 557 a Bürgerliches Gesetzbuch. Foto: Uwe Steinert

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