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Immobilien: Angebaut und angezeigt

Gegen Streit mit Nachbarn helfen klare Regeln: Worauf im Garten zu achten ist

Überhängende Äste, Gequake im Froschteich, falsche Pflanzabstände – Streit unter Nachbarn entzündet sich häufig am Garten und seiner Gestaltung. Im Land der Dichter und Denker ist kaum ein Zank unter Nachbarn zu banal, als dass Prozesshansel ihn nicht vor Gericht austragen. „Die Parteien sind Nachbarn“ – so lautet jedes Jahr etwa eine halbe Million Mal der erste Satz in Klagen vor deutschen Amtsgerichten.

Ist mit Nachbarn nicht gut Kirschen essen, sind ein duldsames Gemüt oder guter Rechtsrat gefragt. Beispiel Einfriedung: Nicht nur an den Maßen, auch an der Ästhetik der Grundstücksbegrenzung kann sich Streit entzünden. „Grundsätzlich soll eine Einfriedung gemeinsam von den Nachbarn auf der Grundstücksgrenze errichtet werden“, erläutert der Essener Rechtsanwalt Daniel Balzert. „Dazu sind sie laut Gesetz selbst dann verpflichtet, wenn nur einer von beiden dies fordert, der andere aber gerade die freie Sicht für die optimale Lösung hält.“ Vor Alleingängen sollte man sich hüten. Die Einfriedung muss „ortsüblich“ sein. Dort meterhohe Holzpalisaden nach Manier eines US-Forts zu errichten, wo sonst Weißdornhecken angesagt sind, ist nicht erlaubt. Wer sich daran nicht hält, dem droht der Rückbau – und bleibt auf den Kosten allein sitzen. Die neue „ortsübliche“ Einfriedung ist dann auch noch zur Hälfte zu bezahlen.

Was genau gestattet ist, regeln das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer, die zum Beispiel Grenzabstände für Bäume und Sträuche regeln. Meist beträgt der Pflanzabstand zum Nachbarn zwischen 0,5 und 4,0 Metern. Hat der Nachbar falsche Pflanzabstände jahrelang geduldet, „dann kann er sein Recht verwirkt haben“, so Anwalt Balzert. Starre Zeitgrenzen gibt es hier allerdings nicht, so dass man sich nicht darauf verlassen sollte.

Auch wenn Äste über die Grenze hängen oder sich Wurzeln hinübergraben, hat der Nachbar einen Unterlassungsanspruch. Er muss dann zunächst seinen Nachbarn auffordern, das Ärgernis zu beseitigen. „Reagiert der Nachbar darauf nicht, kann er grundsätzlich selbst handeln und die entstandenen Kosten dem Nachbarn in Rechnung stellen“, so Balzert. Ohnmächtig zusehen muss, wem Bäume des Nachbarn das Licht nehmen – wenn die Lichtschlucker im gesetzlichen Mindestabstand gepflanzt wurden. Besonders ärgerlich ist das, wenn dadurch eine Solaranlage verschattet wird.

Nicht hinnehmen muss man Komposthaufen an jedem Ort. Das Landgericht München urteilte über einen Bioabfallhaufen, der an den Kinderspielplatz des Nachbarn grenzte (Az.: 23 0 14452/86). Der Haufen auf dem 1350 Quadratmeter großen Grundstück müsse versetzt werden, so das Gericht.

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