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Bei Altbauten ohne gedämmtes Dach müssen Hauseigentümer bis Ende 2015 eine Dämmung für die oberste Geschossdecke anbringen.

© imago/viennaslide

Novelle der Energiesparverordnung: Aufdämmen ist angesagt

Unbeheizten Dächern geht die Energiesparverordnung (EnEV) an die Böden.

Die Bundesregierung hat im Oktober letzten Jahres die abermalige Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen: Bereits im Mai 2014 tritt die novellierte Fassung der EnEV in Kraft. Während es für Altbauten nur wenige Änderungen gibt, gelten für die Gebäude-Energieeffizienz im Neubausektor künftig deutlich höhere Standards.

Die EnEV-Novelle sieht vor, dass Neubauten ab 1. Januar 2016 erheblich strengeren energetischen Anforderungen gerecht werden müssen. Beispielsweise senkt die EnEV 2014 den zulässigen Wert für die Gesamt-Energieeffizienz eines Gebäudes um 25 Prozent gegenüber der bisherigen Verordnung. Das macht für die Dämmung von Bauteilen eine Steigerung des Wirkungsgrades um etwa ein Fünftel erforderlich.

Bei Altbauten gibt es Änderungen mit Blick auf die obersten Geschossdecken, die nicht den Mindestanforderungen an den Wärmeschutz genügen. Sie müssen bis Ende 2015 aufgedämmt sein. Dies gilt für Böden im unbeheizten, unbewohnten, aber begehbaren Dachgeschoss, sofern die Dachflächen bis dahin nicht gedämmt worden sind. Spitzenreiter in Tests sind regelmäßig Polyurethan-Hartschäume wie Puren Plus, der in einem Test von Öko-Test (Handbuch Bauen für 2013) den ersten Platz beim Wärmedurchgangswert belegte. Um einen U-Wert von 0,20 W/(m2K) zu erreichen, genügte bei der Hochleistungsdämmung eine Schichtstärke von 13 Zentimetern. Der nächste Vergleichskandidat benötigte dafür 20 Zentimeter, und bei Holzfaserdämmungen betrug die nötige Stärke mit 24 Zentimetern fast doppelt so viel. Die Verpflichtung zum Dämmen oberster Geschossdecken gilt eigentlich schon seit 2011; die Einhaltung dieser Bestimmung wurde bis dato jedoch nicht oder nur selten überprüft. Bis zu 50 000 Euro Bußgeld drohen dem, der seine Nachrüstpflichten nicht erfüllt. Zu ihnen gehört auch der Austausch alter Heizungen sowie das Dämmen der Warmwasserleitungen, zum Beispiel im ungedämmten Keller.

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e. V. hat sein Handbuch „Energetische Sanierung“ neu aufgelegt. Es ist kostenfrei bei der Geschäftsstelle erhältlich: Stichwort „Kompendium Energetische Sanierung“, Fax 030/300 96 79-21, Tel. 030/300 96 79-0 oder E-Mail an: bestellung@ddiv.de

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