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Immobilien: Der ewige Pilz

Der Streit um Schimmel in der Wohnung ist fast so alt wie die Sporen selbst. Aber wer schlichtet?

WAS STEHT INS HAUS?

Wir haben vor einigen Monaten eine Altbauwohnung gemietet. Allerdings haben wir jetzt Schimmelpilz in ihr entdeckt. Nun haben wir Angst um unsere Gesundheit, besonders um die unserer Kinder. Wir haben uns an den Vermieter gewendet, der behauptet, dass wir nicht richtig lüften und unsere Wäsche in der Wohnung trocknen. Wir sind aber der Meinung, dass das Haus nicht richtig wärmegedämmt ist. Wegen des Schimmels möchten wir die Miete mindern. Können wir das? Außerdem: Wer ist dafür verantwortlich, den Schimmelpilz zu entfernen? Und wer trägt die Kosten dafür?

WAS STEHT IM GESETZ?

Wenn Schimmelpilz in einer Wohnung auftaucht, ist der Streit zwischen Mieter und Vermieter groß. Der Vermieter sagt, der Mieter habe falsch gelüftet, der Mieter wiederum meint, dass das Haus nicht oder nur unzureichend isoliert ist. Beim Beweisen ist laut Gesetz allerdings zuerst der Vermieter dran: Er muss nachweisen, dass Schimmelpilz oder Feuchtigkeitseinwirkungen nicht durch Baumängel entstanden sind. Das kann ein Sachverständiger in Ausschlussverfahren feststellen, indem er die Baukonstruktion erfasst und Innenoberflächentemperatur und Raumluftfeuchtigkeit misst. Erst wenn dem Vermieter der Beweis gelungen ist, dass ihn keine Schuld trifft, dann muss der Mieter beweisen, dass die Ursache nicht bei ihm liegt – was aber in der Praxis schwer möglich ist. Wenn aber der Zustand der Bausubstanz schuld am Schimmel ist, dann muss der Vermieter den Mangel beseitigen. Der Mieter kann Mietminderung und Schadensersatz verlangen. Fristlos kündigen, „aus wichtigem Grund“, kann er aber nur, wenn seine Gesundheit erheblich gefährdet ist. Übrigens kann nicht nur fehlendes oder falsches Lüften den Schimmel begünstigen: Gebäudeaußenecken als sogenannte geometrische Wärmebrücken sollten nicht mit Möbeln oder bodenlangen Gardinen verstellt werden. Badezimmertüren sollte man geschlossen halten, damit sich feuchte Raumluft nicht verteilen kann. Und: Die Konzentration von Schimmelsporen in der Außenluft ist extrem von der Jahreszeit abhängig.

UND WIE STEHEN SIE DAZU?

Da Pilzsporen praktisch überall vorkommen, ist ihr Entstehungsort nur schwer zu lokalisieren. Und: Zwar können fast alle Schimmelpilzarten beim Menschen Allergien erzeugen. Doch unter allen Al lergenen, mit denen ein Mensch in Berührung kommen kann, spielt Schimmel nur eine untergeordnete Rolle. Davor stehen noch Blütenpollen, Tierhaare, Hausstaub, Nahrungsmittel und Medikamente. Wegen dieser medizinischen Erkenntnisse verlangen die Gerichte, dass der Mieter die konkrete Gesundheitsbeeinträchtigung nachweist. Mein Tipp: Um keine langwierigen Rechtsstreitigkeiten führen zu müssen, sollten sich Mieter und Vermieter direkt einigen, zum Beispiel einen Sachverständigen beauftragen, der die Ursache des Schimmels feststellt und Maßnahmen empfiehlt, um den Mangel zu beseitigen. Das ist oft billiger als der Rechtsweg.

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