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Immobilien: Der Fachmann hilft weiter

Es lässt sich viel in den eigenen Wänden machen, aber bitte mit der gebührenden Ehrfurcht vor den physikalischen Grundgesetzen. Nur der Fachmann (Architekt, Statiker) kann überdies auch abschätzen, ob eine solche Arbeit mit bestehenden Vorschriften kollidieren könnte (zum Beispiel über den Brandschutz) und ob man dafür eine amtliche Baugenehmigung braucht.

Es lässt sich viel in den eigenen Wänden machen, aber bitte mit der gebührenden Ehrfurcht vor den physikalischen Grundgesetzen.

Nur der Fachmann (Architekt, Statiker) kann überdies auch abschätzen, ob eine solche Arbeit mit bestehenden Vorschriften kollidieren könnte (zum Beispiel über den Brandschutz) und ob man dafür eine amtliche Baugenehmigung braucht. Bei Mietwohnungen muss der Hauseigentümer oder die Hausverwaltung mit allen geplanten baulichen Veränderungen einverstanden sein. Handelt es sich um Wohneigentum , müssen die Miteigentümer in den meisten Fällen ihr Einverständnis geben. Vieles hängt vom Einzelfall ab. Es ist Aufgabe des Architekten, das zu ermitteln. Zwar darf niemand an der gewünschten Nutzung seines Eigentums gehindert werden, so lange es der Bausubstanz nicht schadet, ein schwer wiegender Eingriff bleibt es dennoch. Und der muss korrekt – nach allen Regeln der Baukunst – ausgeführt werden. gih

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