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Immobilien: Der Mieterschutz

Grundsätzlich gilt: Kauf bricht Miete nicht . Der neue Eigentümer eines Hauses übernimmt alle Verpflichtungen aus den Mietverträgen, die der Voreigentümer vereinbarte.

Grundsätzlich gilt: Kauf bricht Miete nicht . Der neue Eigentümer eines Hauses übernimmt alle Verpflichtungen aus den Mietverträgen, die der Voreigentümer vereinbarte. Allerdings können auf Grundlage des bestehenden Rechts Mieten oft erhöht werden.

Die Käufer von Gagfah und GSW haben den Verkauf von Wohnungen angekündigt. Mieter sollen ihre Wohnungen erwerben können. Achtung: Eigentümer in großen Wohnanlagen haften für alle anderen mit. Sie zahlen anteilig für Sanierung und Instandhaltung – bei alten Häusern kann das teuer werden. Und: Wer Zinsen nicht mehr zahlen kann, verliert das Haus.

Wer nicht kaufen will, muss mit der Kündigung rechnen. Diese wird nun noch schneller möglich. Der Senat hat soeben die Sperrfrist von zehn auf drei Jahre verkürzt. Nur in Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Tempelhof-Schöneberg sind es noch sieben Jahre. Danach kann wegen Eigenbedarf oder „wirtschaftlicher Verwertung“ dem Mieter gekündigt werden.

Schutz vor Kündigungen gibt es nur in Härtefällen. Wer mitten in einer Prüfung steckt, schwanger, akut erkrankt oder behindert ist, kann Kündigungsschutz beantragen. Ob er gewährt wird, hängt vom Einzelfall ab. Außerdem können Mieter den Eigenbedarf in Frage stellen. Ein aussichtsreicher Fall: Wenn ein Student, der vorübergehend in die Stadt zieht, in eine Vier-Zimmer-Wohnung ziehen will – und eine Familie aus der vermieteten Wohnung verdrängt.

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