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Den Balkon in Landesfarben schmücken: kein Problem. Dem Nachbarn die Sicht zu rauben dagegen schon.

© Jens Wolf/dpa-tmn

Die WM zu Hause: Wie man auf dem Balkon Flagge zeigt

Der Grill steht bereit, die Vuvuzela ist gestimmt: Welche Regeln für private Fußballfeiern gelten.

GRILLEN
Wenn das Wetter uns keinen Strich durch die Rechnung macht, wird zur WM auf deutschen Balkonen wieder mit einem vermehrten Grillaufkommen zu rechnen sein. Hierbei sollten Barbecue-Fans einkalkulieren, dass Nachbarn sich durch den Rauch belästigt fühlen könnten.

Die Gerichte sind sich uneinig, wie häufig im Jahr auf dem Balkon gegrillt werden darf. Während etwa das Bayerische Landgericht fünf Grillabende für zumutbar hält, meint das Landgericht Stuttgart, dass drei mal Grillen pro Jahr vollkommen ausreiche. Das Amtsgericht Bonn rät zusätzlich, die Nachbarn 48 Stunden vorher zu informieren. Auf Nummer sicher geht, wer einen Elektrogrill einsetzt. Dabei geht zwar ein wenig Barbecue-Feeling verloren, aber auch die Rauch- und Geruchsbelästigungen bleiben aus.

DEN BALKON SCHMÜCKEN
Italien, Deutschland, Kamerun, Brasilien – Mieter dürfen während der Fußball-Weltmeisterschaft durchaus Flagge für ihr Team zeigen. „In meiner Wohnung kann ich streng genommen machen, was ich will“, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. „Das gilt auch für den Balkon.“ Fahnen der Lieblingsmannschaft dürfen den Nachbarn allerdings nicht die Sicht nehmen. Und: Wer seinen Fahnenmast am Balkon anschrauben möchte, sollte vorher seinen Vermieter fragen. Denn das gilt unter Umständen als Eingriff in die Bausubstanz. Außerdem muss der Schmuck sicher angebracht werden.

DRAUSSEN RAUCHEN
Ein spannendes Spiel plus Verlängerung und Elfmeterschießen – bei so viel Nervenkitzel greifen Raucher schon mal kräftig zur Zigarette. Wer dazu auf den Balkon geht, darf beruhigt sein: Auch wenn es den Nachbarn nicht gefällt, so müssen sie die Qualmerei derzeit dulden.

Das Thema beschäftigt im Augenblick gleich mehrere Gerichte: Während das Düsseldorfer Amtsgericht (AZ: 24 C 1355/13) eine fristlose Kündigung eines Mieters aufgrund des blauen Dunstes bestätigt hatte, wollen Rauchgegner aus dem Havelland nicht akzeptieren, dass das Landgericht Potsdam ihre Klage gegen die qualmenden Nachbarn abgewiesen hat (AZ: 1 S 31/13). Nun soll der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheiden, ob die Raucher nur noch zu festgelegten Zeiten ihrem Laster nachgehen dürfen.

GÄSTE EINLADEN
Fernsehabende zur WM, am besten mit Freunden, sind für viele Fans ein Highlight. Allerdings fangen in Brasilien wegen des Zeitunterschieds viele Spiele vergleichsweise spät an. So müsste Deutschland sein mögliches Achtelfinale ebenso wie das Halbfinale erst um 22 Uhr austragen. Wer aber im Garten bei einem Grillfest oder auch in der Wohnung Fußball gucken will, unterliegt trotz der WM der gesetzlich festgelegten Nachtruhe – und die gilt von 22 Uhr bis sechs Uhr morgens. In dieser Zeit ist nur Zimmerlautstärke erlaubt.

Trommeln oder die bei der WM 2010 in Südafrika aufgekommenen Vuvuzelas als Stimmungsmacher dürfen laut dem Verband bayerischer Wohnungsunternehmen in den Außenanlagen von Wohnhäusern auch schon vor 22 Uhr nicht eingesetzt werden. Wer ein Fußballfest plant, bei dem es jenseits der allgemeinen Ruhezeiten anhaltend laut werden kann, sollte sich also auf jeden Fall mit seinen Nachbarn absprechen, um möglichen Ärger zu vermeiden.

EINTRITT VERLANGEN
Auch, wenn das Bier noch so lecker schmeckt und es zehn Sorten Chips gibt: Wer eine private WM-Party plant, darf kein Eintrittsgeld nehmen. Dazu gehören auch als Spenden oder Clubbeitrag getarnte Zahlungen, erläutert die Zeitschrift „c’t“ (Ausgabe 13/2014). Hintergrund ist, dass die Fernsehsender mit dem Exklusivrecht zum Ausstrahlen der Spiele (ARD und ZDF) und die FIFA bestimmen dürfen, ob, wo und von wem ihre Sendungen öffentlich und gegen Eintritt gezeigt werden – und das kann kosten. Geld verlangt unter Umständen auch die Rechteverwertung Gema, wenn urheberrechtlich geschützte Musik vom TV-Sender verwendet wird.

Erlaubt ist es aber, während des Spiels Würstchen zu verkaufen, solange dabei kein Gewinn erzielt wird. Schreibt der Veranstalter der WM-Party dagegen einen Mindestverzehrwert vor, ist das wiederum ein Problem. Denn auch hier könnte es sich um ein getarntes Eintrittsgeld handeln. Und: Wer als Nichtgastwirt gewerbsmäßig in seiner kleinen Fanmeile vor dem Haus Bier ausschenken will, braucht wie jeder echte Wirt eine Erlaubnis. (Tsp/dpa)

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