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Immobilien: Eigenheimzulage auch für Anbauten Zuschüsse in voller Höhe erhältlich bei großer oder teurer Erweiterung

Die Eigenheimförderung wird aller Voraussicht nach ab Anfang kommenden Jahres gestrichen oder zumindest gekürzt. Wer noch von der Förderung in Höhe von 20448 Euro für Neubauten oder 10224 Euro für Altbauten profitieren will, ist unter Zugzwang.

Die Eigenheimförderung wird aller Voraussicht nach ab Anfang kommenden Jahres gestrichen oder zumindest gekürzt. Wer noch von der Förderung in Höhe von 20448 Euro für Neubauten oder 10224 Euro für Altbauten profitieren will, ist unter Zugzwang. Was bisher wenig bekannt ist: Dazu ist nicht unbedingt der Erwerb neuen Eigentums erforderlich. Wer seine Immobilie um neue Gebäudeteile ergänzt, kann auch die Zuschüsse in voller Höhe erhalten. Zwei neue Urteile in dieser Sache haben Klarheit geschaffen. Nach Auffassung des Finanzgerichts Hessen besteht ein Anspruch auf die volle Eigenheimzulage, wenn die Fläche des Anbaus größer ist als die des bestehenden Gebäudes (Az.: 5K5575/00). Zum selben Ergebnis, wenn auch mit anderer Begründung kam das Finanzgericht SchleswigHolstein (Az.: 5K217/00). Dem Bauherrn eines neuen Traktes auf einem bestehenden Grundstück stehe die volle Eigenheimzulage zu, wenn der Wert des Anbaus den Wert der Altbausubstanz übersteige. Zudem müsse der neu entstandene Bauteil den Eindruck vermitteln, dass darin auch eine neue Wohnung entstanden ist. Sofern die neu errichteten Gebäudeteile keines dieser Kriterien erfüllt, hat der Bauherr nur den Anspruch auf die halbe Zulage. Diese beträgt 10224 Euro und wird vom Bund in jährlichen Raten von 1278 Euro aufs Konto des Nutznießers überwiesen. Die Förderung erhöht sich um 767 Euro je Kind, das zum Haushalt gehört. Berechtigt zum Bezug der Zuschüsse sind Haushalte mit Einkünften im Jahr des Erwerbs und dem vorangegangenen Jahr von maximal 81807 Euro (Ledige; bei Verheirateten doppelt so viel); sie steigt Je Kind um 30678 Euro. ball

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