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Eigentum statt Miete: Wenn Mieter nicht kaufen wollen

Selten war die Gelegenheit zum Immobilienkauf so günstig. Die Kreditzinsen sind im Keller, und Sachwerte vermitteln Verbrauchern bei zunehmender Inflationsangst eine gewisse Sicherheit.

Selten war die Gelegenheit zum Immobilienkauf so günstig. Die Kreditzinsen sind im Keller, und Sachwerte vermitteln Verbrauchern bei zunehmender Inflationsangst eine gewisse Sicherheit. Auch verkaufswillige Wohnungsgesellschaften wollen den Immobilienboom nutzen – sehr zum Ärger mancher Mieter, die auf ihr Vorkaufsrecht verzichten und lieber weiter zur Miete wohnen möchten.

Dabei komme es immer wieder vor, dass Mieter unter Druck gesetzt würden, wenn sie ihre bisherige Mietwohnung nicht selber kaufen wollen, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB). Das betreffe vor allem die dichten Mietregionen München, Hamburg, Stuttgart, Frankfurt oder das Rheinland. Für den Fall, dass sie wohnen bleiben, werde Mietern etwa mit Kündigung gedroht oder die Miete drastisch erhöht. Manche Wohnungsgesellschaften legten es auch darauf an, das Wohnen in der Anlage unzumutbar zu machen – etwa indem dringende Reparaturarbeiten hinausgezögert werden. „Dass das nicht legal ist, steht auf einem ganz anderen Blatt“, sagt Ropertz.

Rechtlich seien Mieter einer Wohnanlage, die nach ihrem Einzug in Privateigentum umgewandelt werden soll, laut Ropertz sogar besser geschützt. „Es gibt eine Kündigungssperrfrist von drei Jahren. Danach läuft die ganz normale Kündigungsfrist.“ In manchen Bundesländern gelten sogar noch längere Schutzfristen. So hat zum Beispiel der Stadtstaat Hamburg sie auf zehn Jahre erhöht, erläutert Siegmund Chychla vom Mieterverein Hamburg. In diesem Zeitraum kann ein neuer Eigentümer den Altmietern nicht kündigen, selbst wenn er Eigenbedarf geltend macht.

Betroffene Mieter haben außerdem ein gesetzliches Vorkaufsrecht: Der bisherige Eigentümer muss sie über Verkaufsangebote informieren, erläutert Ulrich Ropertz. In den ausgehandelten Vertrag könnten Mieter dann zu den gleichen Konditionen eintreten. Auch wer nicht vorhat, die Wohnung selbst zu kaufen, sollte auf dieses Recht nicht vorschnell verzichten, warnt der Mieterverein Hamburg. Denn man könne es zum Beispiel auch an einen Dritten, etwa einen Verwandten, abtreten. Auch auf neue Mietverträge nach einem Eigentümerwechsel müsse man sich nicht einlassen. Die alten Verträge seien weiterhin gültig.

Der Mieterverein rät, sich bei Privatisierungsvorhaben nicht einschüchtern zu lassen und sich juristischen Rat zu holen. Allerdings muss die Situation nicht zwangsläufig eskalieren. Manche Eigentümer vereinbarten mit ihren Mietern zum Beispiel Abstandszahlungen, wenn diese freiwillig ausziehen, weiß Manfred Hüttemann, Justitiar bei der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus und Grund in Dortmund. Oder sie übernähmen die Umzugskosten. Felix Rehwald, dpa

Felix Rehwald[dpa]

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