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Immobilien: Eine Ausgabe, die sich lohnen kann

Für Gutachten werden Gebühren laut Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erhoben. Die richten sich nach dem ermittelten Verkehrswert.

Für Gutachten werden Gebühren laut Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erhoben. Die richten sich nach dem ermittelten Verkehrswert. So sind zum Beispiel für ein bebautes Grundstück mit einem Verkehrswert von 200 000 Euro rund 1 000 Euro, für eine 500 000 Euro teure Immobilie gut 2 000 Euro zu zahlen.

Bodenrichtwertkarten und Immobilienmarktberichte gibt es beim Gutachterausschuss in Berlin: Tel. 90126730, www.gutachterausschuss-berlin.de; Preisspiegel und Gesetzesgrundlagen auch beim Immobilienverband Deutschland: Tel. 030/89735364,

www. ivd-berlin-brandenburg.de sowie www.wertermittlungsausschuss-ivd.de

Eigentümer, die ein Verkehrswertgutachten in Auftrag geben möchten, können beim IVD, aber auch bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie bei Maklern, im Branchenbuch oder im Internet die Adressen von Gutachtern ermitteln:

IHK: Tel. 030/31510-0, www.ihk-berlin24.de

www.immoscout24.dejub

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