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Immobilien: Einzelfallprüfung

Hausrat- und Wohngebäudeversicherer arbeiten nach Gefährdungsklassen

Wer sein Haus durch eine Wohngebäudeversicherung abgesichert hat, ist in der Regel zum Beispiel gegen Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Feuer, Sturm und Hagel geschützt. Schäden durch weitere Naturgewalten, wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen (sogenannte Elementarschäden) sind über die normale Wohngebäudeversicherung nicht versichert. Doch das Risiko, von Hochwasser und Überschwemmungen betroffen zu werden, ist größer als man denkt. Denn auch abseits von Flüssen, die über die Ufer treten, kann auch Starkregen zu verheerenden Überschwemmungen führen.

Für die Elementarschäden kann der Zusatzschutz sowohl zur Hausrat- als auch zur Wohngebäudeversicherung vereinbart werden. Verursacht eine Überschwemmung zum Beispiel Schäden an Wänden, Türen, Bodenbelägen, tritt für die Reparaturkosten die Elementarschadenversicherung der Wohngebäudeversicherung ein. Hat das Wasser im Keller zum Beispiel Schaden an dort gelagerten Sachen angerichtet, gibt es über die Hausratversicherung die Reparaturkosten zurück, wenn die Elementargefahren mit abgesichert sind. Für Dinge, die nicht mehr zu reparieren sind, wird der Wiederbeschaffungswert gezahlt.

Aufgrund der klimatischen Veränderungen und der damit verbundenen Zunahme extremer Wetterereignisse, wie zum Beispiel Überschwemmungen durch Starkregen, Hochwasser- und Schneekatastrophen, haben viele Hauseigentümer in den letzten Jahren große Schäden erlitten. Der Staat konnte und kann in solchen Fällen grundsätzlich nur mit finanziellen Hilfen einspringen, wenn der Einzelne keine Möglichkeit hatte, sich zu versichern. Eigenverantwortung für Hab und Gut ist deshalb angesagt, um nicht nach einem Unwetterschaden ein finanzielles Desaster zu erleben. Allerdings werden Hauseigentümer, die in Gebieten wohnen, die für eine erhöhte Hochwassergefahr bekannt sind, mit Prämienzuschlägen rechnen müssen. Gegebenenfalls erhalten sie gar keine Elementarschaden-Police. Denn die Versicherer kalkulieren ihr Risiko sehr genau.

Sie unterscheiden auch bei der Elementarschadenversicherung nach dem Standort des Wohngebäudes und haben ein sogenanntes Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) entwickelt. Damit teilen sie alle Gebäude teilweise hausnummerngenau in vier Gefährdungsklassen ein. Bei der Klasse 1 kommt es statistisch gesehen seltener als einmal alle 200 Jahre zu einem Hochwasser, bei Klasse 2 einmal in 50 bis 200 Jahren, bei der Klasse 3 einmal in 10 bis 50 Jahren und bei der Klasse 4 gibt es einmal in 10 Jahren Hochwasser.

Während für Häuser in Klasse 4 nach Einzelfallprüfung gegebenenfalls kein Versicherungsschutz gewährt wird, erhalten Hausbesitzer in Klasse 3 den Schutz nur gegen einen Mehrbeitrag. In der erweiterten Haushaltversicherung aus DDR-Zeiten, die von der Allianz Versicherung unverändert fortgeführt wird, sind eine Reihe von Elementarschäden mit versichert.

Informationen zur Elementarschadenversicherung gibt es zum Beispiel im Internet unter www.gdv.de, www.unwetter.allianz.de, www.test.de

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