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Immobilien: Endlich Urlaub – und die Wohnung ganz allein zu Hause Wer unbeschwert in die Ferne reisen möchte,

sollte ein paar Vorkehrungen treffen

„Ach, der deutsche Sommer, ist er doch nichts anderes als nur ein grün angestrichener Winter“, soll Heinrich Heine gestöhnt haben, bevor er sich im Jahr 1828 dazu entschloss, für einige Monate nach Italien zu entschwinden. Die Realitäten des deutschen Sommers veranlassen auch heute noch Millionen von Menschen, in den Ferien ihre Koffer zu packen. Dabei haben es aber offensichtlich viele Menschen so eilig, dass sie einige wichtige Dinge schnell übersehen.

Gut verschlossene Türen und Fenster, Bekannte oder Nachbarn, die die Wohnung oder das Haus ab und an kontrollieren und den Briefkasten leeren, gehören mittlerweile zwar meistens zur Urlaubsplanung. Aber der Teufel steckt im viel zitierten Detail. Beim Gedanken an einen wolkenlosen Himmel vergessen viele Menschen, dass es zu Hause gewittern und ein Blitzeinschlag alle elektrischen Geräte ruinieren kann, warnen Versicherungsvertreter. Und manchmal kann sich auch ein Kabel entzünden. „Wir hatten einen Fall, da hatte die Familie zwar fast alle Stecker gezogen, aber nicht den vom Anrufbeantworter“, erzählt Ines Habenicht von der Berliner Versicherungsvermittlung Dival GmbH. „Das Gerät ging in Flammen auf und da niemand zu Hause war, fing die ganze Wohnung Feuer.“ Also: Am besten vor der Abreise alle Stecker ziehen.

Auch das Thema Einbruch taucht Jahr für Jahr in neuen Facetten auf. So warnt die Polizei mittlerweile vor dem besonderen Einfallsreichtum von Einbrechern und Trickbetrügern: „Wenn es sein muss, kommen sie auch verkleidet und verschaffen sich so mithilfe argloser Nachbarn Einlass in Wohnungen. Sie geben sich als Monteure und sogar als Polizisten aus, der Kreativität sind da keine Grenzen gesetzt“, erzählt Guido Busch von der Pressestelle der Berliner Polizei. Deswegen rät er, Nachbarn oder Freunde darüber zu informieren, dass keine Termine anstehen, die einen Wohnungseintritt rechtfertigen. Und den Wohnungshütern empfiehlt er, sich in jedem Fall Ausweise und Dienstmarken zeigen zu lassen.

Ob über Ostern, Pfingsten oder in der Haupturlaubszeit: Wer verreist und damit (fast) sein ganzes Hab und Gut zu Hause lässt, der möchte bei der Rückkehr alles vorfinden wie vorher. Die Lösung können Nachbarn bringen, oder professionelle „Haushüter“.

Das dicke Ende für die Heimkehrer könnte dennoch kommen, wenn sie feststellen, dass die wertvolle Blumenvase nur noch aus Scherben besteht. Oder der Teppich seinen Glanz verloren hat, weil er zwischendurch unter Wasser stand. Oder, schlimmer noch, die Wohnung tatsächlich zum Teil „leer geräumt“ ist, da die freundliche Nachbarin einmal vergessen hatte, die Terrassentür abzuschließen ...

Wer haftet dann für die Schäden? Regelmäßig nicht diejenigen, die sich als – kostenlose – Helfer verdient machen wollten, dabei aber Fehler gemacht haben oder einfach ungeschickt waren. Denn wer einem anderen aus Gefälligkeit zur Seite steht, der rechnet natürlich nicht damit, dass er für Schäden aufkommen muss, die er versehentlich angerichtet hat. So haben die Gerichte regelmäßig entschieden. Ob aus moralischen Gründen doch „Ersatz geleistet“ wird, ist die eine Frage. Und ob die zwischenzeitlich Ausgeflogenen diesen Ersatz überhaupt annehmen, eine andere.

Davon abzugrenzen sind Situationen, in denen die Helfer zwar nicht vorsätzlich, aber doch grob fahrlässig Schäden verursacht haben. So könnte ein Gericht durchaus zu dem Ergebnis kommen, dass ein Urlauber nicht damit rechnen muss, dass der Nachbar vergisst, den Wasserhahn zuzudrehen, was die Überschwemmung der kompletten Wohnung zur Folge hat. Oder dass er über Stunden die Wohnungstür offen stehen lässt, während er – abgelenkt – im eigenen Garten werkelt, was Dieben die Arbeit leicht macht, sich an Nachbars Schätzen zu bereichern.

Wohl dem, der (unter anderem) für solche Fälle auf eine private Haftpflichtversicherung zurückgreifen kann, die dann einspringen wird. Wenn dem Haushüter nämlich kein Vorwurf grober Fahrlässigkeit gemacht werden könnte, müsste auch der Versicherer nicht leisten, weil es dann ja keine „Schuld“ gäbe, die zu begleichen wäre. (Allerdings bieten einige Versicherer auch für solche Fälle Deckungsschutz an – gegen Aufpreis, versteht sich.)

Professionelle Haushüter haften nicht nur bei grober Fahrlässigkeit für ihre Fehler – sie werden schließlich für einwandfreie Arbeit bezahlt. Das ist so wie in jedem anderen Beruf auch.

Auf einen anderen wichtigen Umstand, der nicht die Immobilie, sondern das Auto betrifft, weist die Versicherungsvermittlerin Habenicht noch hin: auf den Paragrafen 14 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes des Landes Berlin. Er besagt, dass Autohalter ihre Fahrzeuge alle 72 Stunden kontrollieren müssen. „Wenn jemand in den Urlaub fährt und sein Auto auf der Straße abgestellt hat, kann es passieren, dass wegen einer Baumaßnahme oder eines Umzugs bewegliche Halteverbotsschilder aufgestellt werden. Die müssen zwar genau aus diesem Grund drei Tage vor Inkrafttreten der jeweiligen Maßnahme dort stehen. Aber wenn dann noch Autos im Weg sind, werden diese abgeschleppt – und das wird richtig teuer“, betont sie. Allein das Abschleppen kostet 149 Euro, dazu kommen Ordnungsgeld und die Gebühr für die Verwahrung des Fahrzeugs. Das können einige hundert Euro werden – je nachdem, wie lange man verreist ist.

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