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Immobilien: Erbbaurechte können rückübertragen werden

Erbbaurechte an Unternehmensgrundstücken, die in der ehemaligen DDR gelöscht wurden, können nach der Wiedervereinigung rückübertragen werden.Das Bundesverfassungsgericht hob in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung ein anderslautendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auf.

Erbbaurechte an Unternehmensgrundstücken, die in der ehemaligen DDR gelöscht wurden, können nach der Wiedervereinigung rückübertragen werden.Das Bundesverfassungsgericht hob in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung ein anderslautendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auf.Es verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn zwar Unternehmensgrundstücke restituiert werden könnten, nicht aber Erbbaurechte, die im Grundbuch der DDR gelöscht wurden.

Der Erste Senat gab damit der Verfassungsbeschwerde einer GmbH statt.Zu deren Betriebsvermögen gehörten Ende der 20er Jahre Erbbaurechte an drei Grundstücken.Nach der Flucht des Alleingesellschafters aus der DDR wurde das Unternehmen in Volkseigentum überführt, die Erbbaurechte im Grundbuch gelöscht.Die Wohn- und Geschäftsgebäude auf den Grundstücken sind heute noch vorhanden und vermietet.Der Antrag auf Rückübertragung der Erbbaurechte wurde nach der Wiedervereinigung jedoch abgelehnt, da die Rechte gelöscht und somit auch nicht mehr als "Unternehmensrest" vorhanden seien (Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 28.Oktober 1998, Az.1 BvR 2349/96).Nach dem Urteil der Verfassungsrichter in Karlsruhe muß das Bundesverwaltungsgericht in Berlin nun erneut über den Fall entscheiden.(Aktenzeichen: 1 BvR 2349/96). AP

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