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Immobilien: Für Zierfische gibt es kein Hausverbot

Vermieter kann aber Hundehaltung untersagen

Ob Mieter in der Wohnung ein Haustier halten dürfen, hängt vom Wortlaut des Mietvertrages und von der Tierart ab. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin hin. Kleintiere seien immer erlaubt, selbst wenn im Mietvertrag ein völliges Tierhaltungsverbot vereinbart ist. Goldhamster, Meerschweinchen, Schildkröten, Zierfische oder Ziervögel dürfen angeschafft werden. Vereinbart werden kann aber ein Verbot der Hunde- oder Katzenhaltung. Steht dies im Vertrag, muss sich der Mieter daran halten. Sehr häufig findet sich in Mietverträgen auch eine Klausel, nach der Tierhaltung nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt ist. Der Vermieter kann seine Einwilligung auch von der Größe eines Hundes abhängig machen. Verbietet er die Tierhaltung, obwohl Nachbarn im Haus schon ein Tier haben, muss er das begründen. Enthält der Vertrag keine Vorgaben zur Tierhaltung, kommt es auf den Einzelfall an. In einem Mehrfamilienhaus gehört es den Gerichten zufolge nicht zum „vertragsgemäßen Gebrauch", einen Hund zu halten. Das geht nur mit Zustimmung des Vermieters. Katzen dürfen angeschafft werden, auch wenn es im Mietvertrag keine Regelung gibt. Tsp

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