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Gesetzentwurf: Geplante Mietpreisbremse läuft langsam heiß

Gesetzentwurf aus dem Justizministerium wird von der Immobilienwirtschaft abgelehnt.

Der in dieser Woche bekannt gewordene Gesetzentwurf des Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD) zum besseren Schutz vor überteuerten Mietverträgen stößt in der Immobilienwirtschaft auf scharf ablehnende Kritik.

Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) bezog sich auf die Koalitionsvereinbarung von Union und SPD, nach der die sogenannte Mietpreisbremse nur in nachgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten greifen sollte. „Laut dem nun vorgelegten Referentenentwurf ist aber die bloße Gefahr eines Wohnungsmangels ausreichend. Ob dies vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat, ist mehr als fraglich“, erklärte GDW-Präsident Axel Gedaschko. Die Gefahr eines Wohnungsmangels als Voraussetzung für eine Mietpreisbremse reiche bei Wiedervermietung nicht aus. Die Vertragsfreiheit dürfe nur eingeschränkt werden, wenn tatsächlich eine flächendeckende Mangellage an Wohnraum bestehen würde, argumentierte der Verband.

Wie berichtet, sollen die Gesetzespläne, die nun mit den anderen Ministerien abgestimmt werden, Belastungen für Mieter spürbar eindämmen. Bei einem Mieterwechsel soll die neue Miete demnach künftig maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen dürfen.

Die Länder können Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten durch Rechtsverordnung für eine Dauer von höchstens fünf Jahren bestimmen; die Gültigkeit der Mietpreisbremse nach den Buchstaben des geplanten „Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung“ gilt unbefristet und soll „spätestens nach fünf Jahren untersucht werden“. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) kritisierte vor diesem Hintergrund, dass die ursprünglich angekündigte zeitliche Befristung des Gesetzes in dem nun vorgelegten Entwurf auf fünf Jahre fehle.

Pronold: „vorgebrachte Kritik rein ideologisch“

Walter Rasch, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V., befürchtet, dass Bestandsmieter in Zukunft stärker mit Mieterhöhungsverlangen konfrontiert werden: „Das Ergebnis wird sein, dass durch das Ausschöpfen der Spielräume im unteren Preissegment der Deckel im oberen Preissegment bezahlt wird.“

Florian Pronold, Parlamentarischer Staatssekretär im Bauministerium, erklärte zur Kritik der Verbände auf Anfrage: „In dem Gesetzentwurf wurden viele berechtigte Anliegen aufgenommen – jetzt noch vorgebrachte Kritik scheint mir überwiegend rein ideologisch motiviert.“ In der Berichterstattung werde gelegentlich so getan, als würde mit der Mietpreisbremse der Kommunismus herbeigeführt. „Man sollte nicht herbeireden, was gar nicht geplant ist“, sagte Pronold, „die Neubauten sind von dem geplanten Gesetz gar nicht betroffen.“

Der Zentrale Immobilien-Ausschuss (ZIA) erwartet in den nächsten Wochen einen intensiven inhaltlichen Diskurs zu den jetzt bekannt gewordenen Regelungen zur Mietpreisbremse aus dem aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Der ZIA gehört mit 37 000 Unternehmen zu den bedeutendsten Interessenverbänden der Branche. Der Verband setze hierbei auf die bisherige Dialogbereitschaft von Bauministerin Hendricks und Staatssekretär Pronold und warnte in einer Mitteilung vor schnellen Festlegungen und Verschärfungen zum Beispiel bei Index- und Staffelmieten, die so bisher im Koalitionsvertrag gar nicht vorgesehen gewesen seien.

Die Begrenzung soll nur bei Wiedervermietung gelten

Pronold sagte dem Tagesspiegel zum Zweck der Mietpreisbremse, es gehe darum, „Exzesse“ zu verhindern: „Ein Freund von mir ist aus einer Wohnung ausgezogen, in der 15 Jahre lang nichts gemacht wurde. Die Miete ist jetzt um 25 Prozent gestiegen. Der Nachmieter bezahlt jetzt pro Quadratmeter 14,50 Euro kalt.“ So etwas soll nicht mehr passieren. Im Übrigen könne die Mietpreisbremse durch Vermieter ausgebremst werden: „Bei umfassender Sanierung zieht die Mietpreisbremse ja gar nicht.“

Die Begrenzung der zulässigen Miete auf zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete soll nur für den Zeitpunkt der Wiedervermietung gelten. „Spätere Änderungen der Miethöhe, etwa nach einer Modernisierung gemäß §559 BGB, sind weiterhin möglich“, heißt es in dem Entwurf. Bei der Ermittlung der Vergleichsmiete können indes praktische Probleme entstehen: Nicht alle Städte und Gemeinden haben einen Mietspiegel.

Der Deutsche Mieterbund begrüßte den Entwurf. Im Detail seien noch Korrekturen und Klarstellungen nötig, erklärte Direktor Lukas Siebenkotten. Problematisch sei, dass der Wucherparagraf ersatzlos gestrichen werden solle. Er sieht bisher Bußgelder von bis zu 50 000 Euro vor, wenn Mieten mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

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