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Immobilien: Halbierte Zuschüsse

Hauskäufer teilen Eigenheimzulage

Wenn zwei Bauherren eine Immobilie gemeinsam errichten, um sie anschließend selbst zu nutzen, hat jeder von ihnen einen Anspruch auf die Eigenheimzulage. Allerdings erhält in diesem Fall jeder der beiden nur die Hälfte des sonst üblichen Zuschusses. jeder nur den halben Zuschuss. Und auch wenn nur einer der zwei Eigentümer schließlich in die Immobile einzieht, dann kann er den Förderbetrag trotzdem nicht in voller Höhe einstreichen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs hervor (Az:IIIR47/01). Zu urteilen hatten die Richter über einen Fall, wo die Eltern und ihre Tochter je zu Hälfte Eigentümer einer Immobilie wurden. Da es sich bei dem Objekt um ein Niedrigenergiehaus handelte, musste das Gericht auch über die Ökozulage entscheiden. Auch diesen Zuschuss billigte es nur zur Hälfte. Die Eigenheimzulage steht auf der Streichliste von Finanzminister Hans Eichel. Allerdings hat die CDU bereits angekündigt, einem Wegfall im Bundesrat nicht zustimmen zu wollen. Experten gehen jedoch davon aus, dass die Eigenheimzulage zumindest beschnitten wird. ball

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