HEIZKOSTENVERORDNUNG: Genaues Abrechnen lässt Verbrauch sinken
DIE HISTORIE DERVERORDNUNGDie Novellierung der Heizkostenverordnung soll helfen, die CO2-Emissionen zu mindern. Erstmals 1981 mussten Vermieter die Heiz- und Warmwasserkosten anteilig auf die Mieter umlegen.
DIE HISTORIE DER
VERORDNUNG
Die Novellierung der Heizkostenverordnung soll helfen, die CO2-Emissionen zu mindern. Erstmals 1981 mussten Vermieter die Heiz- und Warmwasserkosten anteilig auf die Mieter umlegen. Ziel war, Ressourcen zu schonen. Das Prinzip hat sich bewährt: Untersuchungen belegen, dass die verbrauchsabhängige Erfassung den Energieverbrauch um etwa 15 Prozent gesenkt hat.
VERMIETER ERHALTEN NEUE FREIHEITEN
Eigentümer neuerer Gebäude (s. Text) dürfen den verbrauchsabhängigen Anteil der Abrechnung zwischen 50 und 70 Prozent variieren. Ein unzweckmäßig gewordener Maßstab darf mehrmals geändert werden – auch, wenn die erste Bestimmung lang zurückliegt. Geben Rohre Wärme ab, darf man „anerkannte Regeln der Technik“ anwenden, um Verzerrungen zu reduzieren.
HAUSBESITZER UND
DAS WARME WASSER
Warmwasser wird für die Abrechnung wichtiger, da bessere Dämmung die Heizkosten im Verhältnis verringert. Daher müssen Vermieter ab Ende 2013 den Verbrauch in aller Regel technisch messen, anstatt ihn zu schätzen oder zu berechnen, und veraltete Warmwasser-Messgeräte austauschen. Bislang galt Bestandsschutz – beispielsweise für Kostenverteiler ab Stand 1987.dh
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