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Immobilien: Hilfe im Notfall

Zwei Formen des Managements von „Pleiten“ gibt es: Zwangsverwaltung werden oft bei einzelnen, überschuldeten Immobilien eingeleitet. Beantragt wird sie von Gläubigern, oft Banken, weil die Zinsen für die Kredite nicht mehr bezahlt werden.

Zwei Formen des Managements von „Pleiten“ gibt es: Zwangsverwaltung werden oft bei einzelnen, überschuldeten Immobilien eingeleitet. Beantragt wird sie von Gläubigern, oft Banken, weil die Zinsen für die Kredite nicht mehr bezahlt werden. Der Hauseigentümer bleibt wirtschaftlich handlungsfähig und kann eine Zwangsversteigerung noch durch Zahlungen abwenden. Der Verwalter stellt hier zunächst nur sicher, dass Mieten nicht umgeleitet werden und das Grundeigentum nicht verfällt. Anders ist dies oft bei der Insolvenz einer Firma oder einer Person: Hier übernimmt der Insolvenzverwalter die Verantwortung für das ganze Vermögen und kann auch eigenständige Entscheidungen zur Erfüllung von Forderungen der Gläubiger treffen.

Betroffene Mieter sollten den Rat von Experten des Mietervereins einholen . Diese sind unter der Telefonnummer 226260 zu erreichen. Im Internet gibt es ein kostenloses Infoblatt zum Umgang mit solchen Notlagen. Auch Musterschreiben kann man im Netz herunterladen: www.berlinermieterverein.de/presse/sonstigesarchiv/fl163.htm. Auch die Verbraucherzentrale Berlin bietet Mieterberatungen an, telefonisch: (0190)887713 (1,86 Euro je Minute) oder persönlich nach Terminabsprache unter: (030)21485260. ball

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