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Das sollten Mieter wissen: Ob Mieter ein Anrecht auf Herd oder Spüle haben, ist nicht gesetzlich geregelt. Es ist von Region zu Region unterschiedlich, erläutert Kai Warnecke vom Eigentümerverband Haus & Grund in Berlin.

Das sollten Mieter wissen:

Ob Mieter ein Anrecht auf Herd oder Spüle haben, ist nicht gesetzlich geregelt. Es ist von Region zu Region unterschiedlich, erläutert Kai Warnecke vom Eigentümerverband Haus & Grund in Berlin. Allerdings ist eine rudimentäre Kücheneinrichtung in Berlin üblich.

Manchmal sei eine vollausgestattete Küche der Standard, anderswo bekommt der Mieter nur eine leere Küchenzeile.

Letztlich liege die Entscheidung bei den beiden Mietparteien: „Der Vermieter kann entscheiden, ob er mit oder ohne Küche vermietet, und der Mieter kann sich aussuchen, ob er eine Wohnung ohne Küche akzeptiert.“ Waschbecken und Toilette gehörten allerdings immer dazu. dpa

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