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Immobilien: Kalt erwischt? Besser nicht

Vor dem Wintereinbruch sollten Eigentümer ihre Immobilie auf Schäden untersuchen – sonst kann es später teuer werden

Was für Autofahrer wichtig ist, sollte auch für Hausbesitzer obligatorisch sein – die Winterinspektion. Denn wenn man kleinere Mängel frühzeitig erkennt, können größere Schäden meist verhindert werden. Die Inspektion beginnt mit einem Rundgang um das Haus. Hier sollte beispielsweise auf Risse an Putz und Mauerwerk, abgeplatzte Farbe an der Fassade, an Fenster und Türen, undichte und lockere Dachrinnen und Fensterläden geachtet werden. Denn kleinere Mängel bieten starkem Regen, Frost und Windböen Angriffspunkte und können zu größeren Schäden führen. Die Fenster und die Haustür sollten gut schließen, damit keine Heizenergie verschwendet wird. Notfalls können Abdichtungsleisten an der Tür Abhilfe schaffen.

Erforderliche Ausbesserungsarbeiten können der Hausherr oder Vermieter mitunter selbst erledigen. Sie sollten auch nicht auf die lange Bank geschoben werden. Wer sich eine ordentliche Inspektion oder die Mängelbeseitigung nicht zutraut, sollte die Hilfe von Fachleuten in Anspruch nehmen – vorbeugend ist das meist um ein Vielfaches billiger als nach dem Auftreten von Schäden. Die Wasserleitungen draußen sollten nach der Gartensaison, spätestens aber beim ersten Frost, abgestellt und die nicht frostfreie Regentonne geleert sein. In Gebäudeteilen, in denen auch im Winter Wasser benötigt wird, muss für ausreichende Temperaturen gesorgt werden, damit die wasserführenden Anlagen nicht einfrieren.

Zur Inspektion des Dachs gehört auch, die Dachrinne von Blättern und Unrat zu befreien. Bei starkem Regen drohen sonst Verstopfungen. Ein Überlaufen des Wassers könnte der Fassade schaden. Zudem können sich bei starkem Frost Eiszapfen bilden, die eine große Gefahr für Mensch und Tier darstellen.

Das Dach selbst ist hinsichtlich loser und zerbrochener Ziegel zu überprüfen. Sie können Passanten und parkende Fahrzeuge gefährden, wenn sie durch Sturm oder abgehenden Schnee vom Dach rutschen. Hausbesitzer sind verpflichtet, den Weg vor ihrem Grundstück von Laub, Eis und Schnee freizuhalten; Eigentümer können auch Mieter dazu verpflichten.

Doch selbst, wer diese Arbeiten sorgfältig erledigt, kann nicht verhindern, dass etwas passiert. Deshalb sollten Hausbesitzer, die ihr Haus auch selbst bewohnen, eine private Haftpflichtversicherung haben. Sie schützt auch vor Schadenersatzansprüchen, wenn jemand vor dem Haus oder Grundstück ausrutscht. Für Vermieter sehr sinnvoll ist eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtpolice. Wichtig ist auch die Wohngebäudeversicherung. Sie springt ein, wenn durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ein Haus beschädigt oder total zerstört wird. Zudem können auch sogenannte Elementarschäden wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch, Lawinengefahr und Schneedruck versichert werden.

Ingrid Laue

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