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Geschäftsmann oder Urlauber? Seit dem Jahresbeginn müssen Hoteliers privaten Gästen eine Steuer in Höhe von fünf Prozent des Übernachtungspreises in Rechnung stellen.

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Bettensteuer: Kurtaxe für „Bad Berlin“

Die Bettensteuer ist da, Urlauber als Untermieter in manchen Lagen bald Vergangenheit – ein Ausblick.

Kurtaxen sind zwar nichts Neues, aber wo bitte geht es nach „Bad Berlin“? Noch fehlt der deutschen Hauptstadt der Bäderstatus. Also heißt das Äquivalent an der Spree eben City Tax. Seit dem 1. Januar 2014 erhebt das Land Berlin eine Steuer auf private Übernachtungen in Höhe von fünf Prozent des Übernachtungspreises. Der Senat rechnet dadurch mit jährlichen Einnahmen in Höhe von rund 25 Millionen Euro. Doch die Regelung hat zahlreiche Tücken.

Die Bettensteuer wird bei Hotels, Pensionen und Jugendherbergen, aber auch bei privaten Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen erhoben. Besteuert werden private Übernachtungen von maximal 21 Nächten in Folge. Wer beruflich in Berlin weilt, muss nicht zahlen. Ähnliche Abgaben gibt es bisher zum Beispiel in Köln und Hamburg und im europäischen Ausland etwa in London, Paris, Rom und Barcelona.

Bereits zum Juli 2013 sollte die City Tax kommen, wurde wegen des heftigen Gegenwinds durch die Hotel- und Gaststättenbranche aber erst einmal auf 2014 verschoben. Auch die Industrie- und Handelskammer und der Berliner Datenschutzbeauftragte hatten Bedenken geäußert. Auf seiner letzten Sitzung vor den Weihnachtsferien machte der Senat nun aber Nägel mit Köpfen. Die Erfahrungen aus anderen europäischen Metropolen hätten gezeigt, dass eine moderate Steuer niemanden davon abhalte, eine Reise in eine so spannende Stadt wie Berlin zu unternehmen, rechtfertigte Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für die SPD) das Unterfangen. In der Tat verzeichnete die Spree-Metropole im Jahr 2012 rund 25 Millionen Übernachtungen, davon mehr als die Hälfte durch Touristen. Von Januar bis Oktober 2013 waren es bereits wieder rund 23 Millionen – eine Steigerung zum Vorjahr um 8,4 Prozent.

Steuerschuldner ist der Bettenvermieter

Steuern und Abgaben fürs Schlafen und Wohnen sind in deutschen Kommunen schon lange in Mode. Etwa die Grundsteuer für Haus- und Grundeigentümer, die in der Mieterstadt Berlin allerdings weitgehend durch eine Umlage an die Mieter weitergereicht wird. Berechnet mit 810 Prozent Hebesatz (dem mit Abstand höchsten Satz in Deutschland; der Durchschnitt liegt bei 410 Prozent), macht das bei einer Drei- bis Vierzimmerwohnung je nach Lage schon mal 100 bis 500 Euro jährlich aus. Doch es geht auch anders: Büsingen, deutsche Exklave in der Schweiz, erhebt zum Beispiel gar keine Grundsteuer.

Auch die Zweitwohnungsteuer spült Geld in die Berliner Landeskasse – und zwar von jedem, der neben einer Hauptwohnung hier oder andernorts ein zweites Zuhause in der Hauptstadt besitzt. Das trifft unter anderem viele Berufstätige, die unter der Woche in Berlin arbeiten und denen ein Hotel zu teuer ist. Bei einer Monatsmiete von 750 Euro versenken sie jährlich immerhin 450 Euro im Stadtsäckel. Ein kleiner Trost: In Baden-Baden würde es das Vierfache kosten.

Ob die neue Berliner City Tax Einfluss auf die Touristenströme in die Hauptstadt hat, bleibt abzuwarten. Steuerschuldner ist der Bettenvermieter, der die fünf Prozent auf den Übernachtungspreis aufschlagen wird. Doch schon hier zeigt sich ein praktisches Problem: Denn der Vermieter darf den Gast aus Gründen des Datenschutzes eigentlich gar nicht nach dem Grund seines Besuches fragen, um so die Spreu (nicht zahlende Geschäftsreisende) vom Weizen (zahlende Touristen) zu trennen. Zur Kasse gebeten werden auch Minderjährige, Schulklassen, Patienten, die in der Stadt medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, und Gäste, die Familienangehörige besuchen. Jede andere Kurtaxe sehe hier Befreiungen oder Ermäßigungen vor, bemängelt Kurt Leonhardt von den Artus Apartments in der City-West.

Für Gäste, die erst nachträglich einen beruflichen Aufwand gegenüber dem Finanzamt geltend machen, ist laut Ulrich Nußbaum eine Erstattungsmöglichkeit vorgesehen. Ob die im erwarteten Erlös eingepreisten Verwaltungskosten in Höhe von 1,2 Millionen Euro im Jahr ausreichen werden, um eine mögliche Antragsflut zu bearbeiten, wird sich zeigen. Das thüringische Gera jedenfalls schaffte seine 2011 eingeführte Bettensteuer vor kurzem wieder ab. Die Einnahmen stünden „in keinem Verhältnis zum bürokratischen Aufwand“, hieß es aus der Stadtverwaltung.

Erste Klagen erwartet

Wegen der vielen offenen Fragen hatte der Berliner Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) den Senat im Dezember erneut aufgefordert, die Einführung der Bettensteuer zu verschieben, bis Rechtssicherheit herrsche. Präsident Willy Weiland wies darauf hin, dass die Steuer in Dortmund gerichtlich gekippt worden sei und es andernorts laufende Prozesse gebe. Der Verband hatte unter anderem vorgeschlagen, die Steuer wie eine Kurtaxe extra auszuweisen, um die Akzeptanz zu erhöhen und die Abrechnung zu vereinfachen. Nicht die Hoteliers, sondern die Gäste sollten die Steuerschuldner sein.

Auch die Überwachung der Zahlungsmoral unzähliger „Schwarzvermieter“ von Ferienwohnungen dürfte nicht einfach sein – und einiges kosten. Abgesehen davon, dass derart umgewidmete Mietwohnungen im Bestand fehlen und so das allgemeine Mietniveau beeinflussen. Ferienwohnungen locken mit hohen Mietrenditen – zum Leidwesen der Hotel- und Apartmentbetreiber. Die Zahl der Ferienwohnungskäufer macht zwar noch einen geringen Teil der Immobilieninvestoren aus, steigt aber stetig. Thorsten Köhn, Geschäftsführer des Maklerunternehmens BBI Berlin-Brandenburg Immobilien, sieht dies mit Sorge und rät: „Der Kauf einer Ferien-Eigentumswohnung muss sich auch rechnen, wenn die Wohnung nicht mehr als Ferienwohnung geduldet und wieder der Dauervermietung zugeführt wird.“

Selbst die Gewobag, Tochter der landeseigenen Gesellschaft Degewo, bietet seit einiger Zeit Ferienwohnungen zur Miete an. Gleichzeitig soll dem ausufernden Angebot an privaten Feriendomizilen in der Hauptstadt mit einem Gesetz gegen die Zweckentfremdung von Wohnungen ein Riegel vorgeschoben werden: Die Vermietung an Touristen soll in noch zu bestimmenden Bezirken nur noch für eine Übergangsfrist von zwei Jahren erlaubt sein. Eine kaum überschaubare Gemengelage. Erste Klagen gegen die City Tax erwartet der Dehoga bereits im Februar. (mit Tsp)

Peter Sissovics

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