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MIETERPFLICHTEN: Das geht später noch

Oft wird die Hausordnung dadurch wirksam, dass sie an den Mietvertrag angehängt ist. Aber der Vermieter kann auch nachträglich eine Hausordnung aufstellen – selbst ohne Zustimmung der Mieter.

Oft wird die Hausordnung dadurch wirksam, dass sie an den Mietvertrag angehängt ist. Aber der Vermieter kann auch nachträglich eine Hausordnung aufstellen – selbst ohne Zustimmung der Mieter. Die darf dann aber nur Vorschriften enthalten, die einer ordnungsgemäßen Behandlung des Hauses oder der Ordnung in der Gemeinschaft dienen.

Neue, zusätzliche Pflichten dürfen nicht enthalten sein. Konkret heißt das: Wenn Reinigungspflichten bereits vereinbart sind, können die Zeiten dafür nachträglich bestimmt werden. Eine zusätzliche Reinigungspflicht, nach der etwa neben der Treppe auch der Gehweg sauber gehalten werden soll, erfordert aber die Zustimmung des Mieters.dpa

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