zum Hauptinhalt

Immobilien: Nicht alles was gefällt, ist erlaubt

REGELN FÜR LAUBENPIEPER Auch für Kleingartenvereine gelten Regeln. Das Bundeskleingartengesetz schreibt vor, dass Lauben in Schrebergärten nicht größer als 24 Quadratmeter sein sollen – inklusive überdachtem Freisitz.

REGELN FÜR

LAUBENPIEPER

Auch für Kleingartenvereine gelten Regeln. Das Bundeskleingartengesetz schreibt vor, dass Lauben in Schrebergärten nicht größer als 24 Quadratmeter sein sollen – inklusive überdachtem Freisitz. Ist die Gartenfläche kleiner als 200 Quadratmeter, darf das Haus nur

18 Quadratmeter groß sein. Weitere Auflagen können die Vereine machen. So verlangt der Bezirksverband Spandau der Kleingärtner e. V.: „Die Laube darf nur eingeschossig sein, Unterkellern ist nicht gestattet.“ Ein Pult- oder Flachdach darf hier nicht höher als 2,60 Meter sein. „Anbauten oder Nebenanlagen sind unzulässig“ – sei es ein gemauerter Grill oder ein Kleintierstall.

MIETER MÜSSEN

DOPPELT AUFPASSEN

Für Nicht-Eigentümer gilt unabhängig von den behördlichen Auflagen: Wer einen Garten oder einen Hof mitgemietet hat, braucht für jede bauliche Veränderung zunächst die schriftliche Genehmigung des Vermieters – ansonsten kann der Eigentümer verlangen, die Mietsache wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.

BAUORDNUNG ZUM

NACHLESEN

Die Berliner Bauordnung sowie die „Verordnung über Lauben“ sind im Internet nachzulesen unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/bauen.shtml. Dort findet man alle wichtigen Vorschriften von den Abstandsflächen über Standsicherheit bis zum Bauantrag. alt

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false