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Immobilien: Probleme mit der Geschichte eines Grundstücks? Hier gibt es Hilfe

Über Fragen im Zusammenhang mit Restitutions- und Entschädigungsansprüchen in den neuen Bundesländern informiert das Berliner Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (LAROV), Tel. (030) 90 20 65-16/-17/-18.

Über Fragen im Zusammenhang mit Restitutions- und Entschädigungsansprüchen in den neuen Bundesländern informiert das Berliner Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (LAROV), Tel. (030) 90 20 65-16/-17/-18.

Das LAROV-Bürgerbüro in der Adalbertstraße 50 in Kreuzberg hat donnerstags von 12 bis 18 Uhr sowie nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet (im Netz: www.berlin.de/sen/finanzen/larov/index.html).

Weitere Informationen, aktuelle Gerichtsurteile sowie Gesetzestexte finden sich außerdem unter www.badv.bund.de beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen , Tel. (030) 18 70 30-0.

Wer ein Grundstück kaufen möchte, sollte sich nicht allein auf das erforderliche „Negativattest“ verlassen, sondern die gesamte Grundakte einsehen. Das Negativattest gibt nur Auskunft darüber, ob bereits ein Antrag auf Rückübertragung gestellt wurde. Nur die gesamte Grundakte erlaubt dagegen Rückschlüsse darauf, ob noch eine Nachmeldung zu erwarten ist, weil das Grundstück zwischen 1933 und 1945 von einem jüdischen Eigentümer (zwangs-)veräußert worden ist. Derartige Nachmeldungen sind auch heute noch möglich, da die Jewish Claims Conference (JCC) 1992 einen „Sammelantrag“ für ehemals jüdisches Eigentum gestellt hat.

Welches der sechs Berliner Grundbuchämter für welchen Bezirk zuständig ist, lässt sich im Internet nachlesen unter www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/gb_aemter.html. jub

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