zum Hauptinhalt

SPEKULATIONSFRIST: Was gilt wann?

Fall A:Kauf und Verkauf einer Immobilie nach dem 1.1.

Fall A:

Kauf und Verkauf einer Immobilie nach dem 1.1.1999. In diesem Fall gilt eindeutig die neue Regelung, das heißt, der Veräußerungsgewinn ist zu versteuern, wenn dem Eigentümer die Immobilie weniger als zehn Jahre gehörte.

Fall B: Kauf bis 1997, Verkauf nach mehr als zwei Jahren. Dieser Fall ist unklar. Damals galten zwei Jahre Spekulationsfrist, das Grundstück fiel also vor dem 1.1.1999 aus der steuerlichen Verstrickung heraus. Nach dem neuen Gesetz soll trotzdem die Steuerpflicht für zehn Jahre gelten. Das fanden die Richter des Bundesfinanzhofs nicht akzeptabel. Diese Frage liegt deshalb zurzeit beim Bundesverfassungsgericht.

Fall C: Verkauf einer Immobilie zwischen Januar und März 1999, also zwischen Inkrafttreten und Beschluss des Gesetzes. Welche Frist dann gilt, muss ebenfalls das Bundesverfassungsgericht beantworten. fk

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false