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STURMSCHÄDEN: Strafrechtliche Folgen für Besitzer möglich

Kommen durch von Gebäuden herabfallende Bauteile Menschen zu Schaden, so kann das für Planer, Bauhandwerker und Betreiber auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht hin.

Kommen durch von Gebäuden herabfallende Bauteile Menschen zu Schaden, so kann das für Planer, Bauhandwerker und Betreiber auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht hin. Komme es hart auf hart, müsse immer der Besitzer nachweisen, alle Maßnahmen zur Verhinderung des Schadens getroffen zu haben. Im Streitfall müsse bewiesen werden, dass die Immobilie ordnungsgemäß unterhalten wurde und der bauliche Zustand regelmäßig überprüft worden sei. Hinzu komme, dass sich Forderungen an die Bauausführung im Lauf der Zeit änderten. Auch was zum Bauzeitpunkt als Stand der Technik galt, könne inzwischen überholt sein. Tsp

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