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TIPP: Baustellen-Besuche vertraglich festlegen

Wer ein schlüsselfertiges Haus kauft, wird in der Regel erst Eigentümer, wenn das Eigenheim fertig gebaut und vollständig bezahlt ist. Vorher sei er lediglich Käufer – aber nicht Bauherr, erläutert Peter Dirk von der Verbraucherzentrale in Berlin.

Wer ein schlüsselfertiges Haus kauft, wird in der Regel erst Eigentümer, wenn das Eigenheim fertig gebaut und vollständig bezahlt ist. Vorher sei er lediglich Käufer – aber nicht Bauherr, erläutert Peter Dirk von der Verbraucherzentrale in Berlin. Bauherr bleibe bis zur Übergabe der Bauträger.

Daraus können sich Probleme ergeben: Will der Käufer Grundstück oder Rohbau besichtigen, benötigt er dazu formal die Zustimmung des Bauträgers. Damit es nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt, sollte sich der Käufer deshalb schon im Vertrag schriftlich das Recht zusichern lassen, die Baustelle jederzeit und auch mit einem Sachverständigen seiner Wahl betreten zu dürfen. dpa

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