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TIPPS: Anzahlungen nicht ungeprüft leisten

Der Kauf einer Immobilie im Ausland will wohl überlegt sein, denn es warten nicht wenige Fallstricke. Hier ein paar Tipps: Andere Länder, andere Gesetze.

Der Kauf einer Immobilie im Ausland will wohl überlegt sein, denn es warten nicht wenige Fallstricke. Hier ein paar Tipps:

Andere Länder, andere Gesetze. Vor einem Kauf sollte sich der Interessent von einem spezialisierten Juristen über die Rechtslage und besondere Gepflogenheiten in seinem Wunschland beraten lassen. In manchen Ländern gilt beispielsweise bereits der Vorvertrag auf einem Zettel Papier als gültiger Kauf.

Fallstricke einkalkulieren. Ob der Verkäufer auch der Eigentümer ist, zeigt ein Auszug aus dem Grundbuch. Sicherstellen, dass die Immobilie kein Schwarzbau ist. Anzahlungen nicht ungeprüft leisten.

Hilfestellung bietet auch die „Deutsche Schutzvereinigung Auslandsbesitz“ (www.dsa-ev.de), die gratis kurze anwaltliche Telefonberatungen offeriert. Nächster Termin: 28. Mai, 14.30 bis 16.30 Uhr (Tel.: 07 61 / 550 12) moc

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